Irgendwas ist mir hier anders in Erinnerung

helmut-1, Siebenbürgen, Mittwoch, 30.05.2018, 14:02 (vor 2157 Tagen) @ Durran3933 Views

Zu der Zeit, als ich noch in Deutschland tätig war, - und das war so bis Anfang der Jahrtausendwende, da war mir eine gesetzliche Regelung für die meisten größeren Städte in Erinnerung, die folgendes besagt:

Wenn z.B. ein Kanal in der Straße verlegt werden soll und Aufgrabarbeiten notwendig sind, denn muss das mit einer entsprechenden Zeitspanne (weiß nicht mehr, wie lange) bei der Stadt angezeigt werden, um eine Baugenehmigung dafür zu erhalten. Daraufhin informiert die Stadt die anderen Versorger, die ihre Leitungen genauso unterirdisch verlegt haben und fragt an, ob sie in den nächsten 5 (oder warens sogar 10) Jahren in dieser Straße resp. an dieser Stelle Leitungen verlegen müssen.

Sollte das der Fall sein, dann sind sie gehalten, das in diesem Zusammenhang zu erledigen, wenn die Straße ohnehin aufgegraben wird. Sollte da von irgendeinem Versorger was verschlafen werden und er in der angezeigten Zeitspanne (5 oder 10 Jahre) neue Leitungen verlegen müssen, dann bekommt er keine Baugenehmigung oder diese ist mit kräftigen zusätzlichen Gebühren verbunden.

Es kann dann natürlich vorkommen, dass der Kanalbauer auf seine Grabgenehmigung dann zwei, drei Monate warten muss, bis die anderen Leitungsfritzen bereit sind, das im selben Zusammenhang zu erledigen.

Unvorhergesehen Reparaturen sind davon natürlich ausgenommen.

Ich bin nun schon lange weg vom Schuss. Hat sich da was geändert? Arbeiten die mittlerweile in Deutschland so wie in Rumänien?


gesamter Thread:

RSS-Feed dieser Diskussion

Werbung