Was ist bei EU-Recht mit dem Grundsatz "Unwissen schützt vor Strafe nicht" ?

Ötzi, Freitag, 25.05.2018, 20:08 (vor 2155 Tagen) @ aliter1202 Views

lat. Ignorantia legis non excusat

eine Frage an die Rechtsexperten:
Da EU-Recht in der Regel Unternehmen und Staaten betrifft und selten Privatpersonen, könnte man doch als Privatperson bei einer Abmahnung aufgrund der neuen Datenschutzrichtlinie vor Gericht anführen, dass man nichts von der neuen Datenschutzverordnung mitbekommen hat. Schließlich ist es schon genug verlangt, sich über Landesrecht und Bundesrecht durch Studium der amtlichen Veröffentlichungen auf dem Laufenden zu halten.
Kann das für EU-Recht zugemutet werden? Es gibt ja auch den Rechtsgrundsatz der Verhältnismissigkeit, aus dem man schließen könnte, dass man als Privatperson bezüglich EU-Recht nicht auf dem Laufenden bleiben muss, da sich zu selten etwas ändert.


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