EU-Verordnung hat immer Vorrang vor nationalem Recht

Otto Lidenbrock, Nordseeküste, Donnerstag, 24.05.2018, 09:12 (vor 2158 Tagen) @ aliter2116 Views

Die neue "Datenschutzgrundverordnung" DSGVO wurde von der EU-Kommission in Zusammenarbeit mit EU-Parlament und diversen Lobbygruppen aus der Wirtschaft ausgekungelt. Wir können uns also ganz sicher sein, dass hier eine Verordnung in Kraft treten wird, die den Profitinteressen der Wirtschaft nicht schadet, sondern sie legalisiert und gleichzeitig die Gefahr für den Otto-Normalverbraucher, gegen diese Verordnung zu verstoßen, drastisch erhöht wird.

"EU-Verordnungen gelten nach ihrer Verabschiedung direkt in allen EU-Mitgliedstaaten. Sie sind für Mitgliedstaaten, ihre Behörden und Organe unmittelbar verbindlich. Steht eine Verordnung im Konflikt mit einem nationalen Gesetz, so hat die Verordnung Vorrang."

Quelle: eu-info.de

http://www.eu-info.de/europa/eu-richtlinien-verordnungen/

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"Eine Gesellschaft befindet sich im vorübergehenden oder finalen Verfall, wenn der gewöhnliche, gesunde Menschenverstand ungewöhnlich wird."

William Keith Chesterton


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