Der UN-Migrationspakt und die unverbindliche Verbindlichkeit

Falkenauge, Donnerstag, 24.05.2018, 09:03 (vor 2136 Tagen)3263 Views

Gestern habe ich hier erneut auf einen Artikel über den geplanten "Globalen Migrationspakt der UNO" hingewiesen:
http://www.dasgelbeforum.net/forum_entry.php?id=461461

Er soll die Migrationsströme in geordnete, legale und sichere Bahnen lenken und dafür sorgen, dass kein Migrant zurückgewiesen wird.

Dazu ist eine wichtige Ergänzung norwendig.
Auf eine Kleine Anfrage der AfD-Fraktion zu den vorbereitenden Verhandlungen über diesen Pakt und eine Beteiligung des Bundestages hat die Bundesregierung geantwortet, der Globale Pakt solle rechtlich nicht bindend und damit kein völkerrechtlicher Vertrag sein. Eine förmliche Befassung des Bundestages sei daher nicht erforderlich. Ein raffiniertes Verfahren: keine rechtliche Verpflichtung, aber eine Selbstverpflichtung der deutschen Regierung, die Parlament und Öffentlichkeit vor vollendete Tatsachen stellt.
Siehe:
https://fassadenkratzer.wordpress.com/2018/05/24/der-un-migrationspakt-und-die-unverbin...


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