Wer setzt die Rechte in einem Rechtsstaat fest?

Otto Lidenbrock, Nordseeküste, Dienstag, 15.05.2018, 10:00 (vor 2144 Tagen) @ Falkenauge3467 Views

Hallo Falkenauge,

ja, zumindest in einem Punkt hat es der Autor geschafft, das Märchen von der "schlechtesten Staatsform außer allen anderen", von der wundervollen Demokratie, die es schafft, den Despotismus hinwegzufegen, egal, wo sie installiert wird, zu widerlegen. Demokratie bedeutet tatsächlich zunächst nur, dass sich eine - wie auch immer zustande kommende - Mehrheit anmaßt, über das Leben aller zu bestimmen. Je nach Stimmungslage der Mehrheit kann es dabei ziemlich übel zugehen.

In der Minderheit sind in Gesellschaften immer die Reichen, denn ihr Reichtum kommt ja von der Mehrheit, der sie mehr abgeknöpft als gegeben hat. Selbstverständlich können diese Reichen nicht zulassen, dass die Stimmung der Mehrheit dazu führt, dass sich diese Mehrheit ihres Eigentums per Mehrheitsentscheidung bemächtigt. Schutz von Leben, Freiheit und Eigentum sind deshalb wichtiger, als demokratische Entscheidungsprozesse. Ein funktionierendes Gemeinwesen - früher Nationalstaat genannt - muss also in erster Linie ein funktionierender Rechtsstaat sein, der die elementaren Dinge des menschlichen Lebens, also das Leben selbst, die persönliche Freiheit und das Eigentum, schützen kann, sowohl rechtlich als auch in der Durchsetzung dieser Rechte.

Damit die Reichen in Demokratien nicht Gefahr laufen, ihren zusammengerafften Reichtum an die Mehrheit zu verlieren, haben die Erfinder des aktuellen demokratischen Systems die sogenannte "repräsentative Demokratie" erfunden, die ihnen Schutz vor der Mehrheit bieten soll. Die Mehrheit lässt sich durch politische Parteien repräsentieren, die - von den Reichen gesteuert - wirksam dafür sorgen, dass die "Mehrheit" nicht auf die Idee kommt, sich bei den Reichen zu bedienen.

Echte Demokratie im Sinne von Mehrheitsherrschaft gibt es also nur als Prinzip, die im Laufe der Geschichte eingeführten Formen der Demokratie sind in Wirklichkeit gar keine. Echte Demokratie im Sinne von Mehrheitsherrschaft hat es nie gegeben und wird es vermutlich auch nie geben. Wahrscheinlich wäre das Ergebnis auch gar nicht im Sinne der Mehrheit.

Was wirklich zählt, ist deshalb tatsächlich die Installation und Durchsetzung eines funktionierenden Rechtsstaates, die Frage ist jedoch, wer die Rechte festsetzt?

LG
Otto

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"Eine Gesellschaft befindet sich im vorübergehenden oder finalen Verfall, wenn der gewöhnliche, gesunde Menschenverstand ungewöhnlich wird."

William Keith Chesterton


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