Jain ...

FOX-NEWS, fair and balanced, Sonntag, 13.05.2018, 18:17 (vor 2165 Tagen) @ Silke2632 Views

Die Erfüllung einer Geldforderung mit € darf nicht abgelehnt werden,
wenn man keine rechtlichen Nachteile erleiden will.

Das gilt scheinbar nicht für die GEZ. Da erleidet derjenige Nachteile, der auf Barzahlung besteht, und das, ohne einen Vertrag abgeschlossen zu haben, eine Leistung bestellt, oder in Anspruch genommen zu haben.

[[kotz]]

Grüße

--
[image]
Läuft in Deutschland ...


gesamter Thread:

RSS-Feed dieser Diskussion

Werbung