"GZ darf zur Erfüllung einer Geldforderung mit € nicht abgelehnt werden ...

Silke, Sonntag, 13.05.2018, 17:33 (vor 2168 Tagen) @ thrive2956 Views
bearbeitet von Silke, Sonntag, 13.05.2018, 18:18

...ohne rechtliche Nachteile zu erleiden" :-)

Lieber "gedeihender" Thrive,

Frag doch die ZB deines Vertrauens. Die geben gerne Auskunft.

Meine Frage: Was ist jetzt der Unterschied zu Euro?

Der Rechtsraum für die Entschuldungsfähigkeit, so wie LLF schrub.

Gibt es beim Euro
wirklich so etwas wie "Annahmezwang", was immer mal wieder behauptet wird?

Nein. Annahmezwang ist das falsche Wort.
Die Erfüllung einer Geldforderung mit € darf nicht abgelehnt werden, wenn man keine rechtlichen Nachteile erleiden will.

Ablehnen kann ich schon - dann verfällt meine Forderung eben wegen mangelnder Erfüllungsfähigkeit von meiner Seite.
Außerdem gibt es Vertragsfreiheit, dass ich ein Entschuldungsmittel bei Vertragsschluss einvernehmlich festlegen kann (z.B. BTC), aber eben nicht im Zusammenhang mit Geldforderungen auf €, da das Machthabermonopol ist.

Ich muss auch 500er oder 200er akzeptieren, wenn vertraglich nicht vor Kauf ausgeschlossen und kann nicht fordern: nur in 100ern.
Ich kann nur den Kaufvertrag im Vorhinein auskleiden, indem ich sichtbar und eindeutig die Annahme großer Scheine vor dem Betanken an der Tanke oder als Geschäftsinhaber vor dem Kauf meiner Waren/Dienstleistungen oder als Restaurantbesitzer vor dem Servieren zum Verzehr verweigere (freie Vertragsgestaltung).
Dann gibt es halt keinen Kauf und ich bekomme nicht das, was ich als Verkäufer sehnsüchtig haben möchte, da es zedierte Macht darstellt...

"Als gesetzliches Zahlungsmittel bezeichnet man das Zahlungsmittel, das niemand zur Erfüllung einer Geldforderung ablehnen kann, ohne rechtliche Nachteile zu erleiden. Im Euroraum ist Euro-Bargeld das gesetzliche Zahlungsmittel; nur die Zentralbanken des Eurosystems dürfen es in Umlauf bringen. In Deutschland sind auf Euro lautende Banknoten das einzige unbeschränkte gesetzliche Zahlungsmittel..."
https://www.bundesbank.de/Navigation/DE/Service/Glossar/_functions/glossar.html?lv2=320...

Wo ist ein solcher geregelt?

https://www.gesetze-im-internet.de/bbankg/__14.html

Liebe Grüße
Silke


gesamter Thread:

RSS-Feed dieser Diskussion

Werbung