Genau, und Frage dazu

thrive, im grünen Herz des Wahnsinns, Sonntag, 13.05.2018, 10:43 (vor 2172 Tagen) @ FOX-NEWS3114 Views

Es ist zwar kein GZ mit Annahmezwang an erfüllungsstatt, aber
schuldbefreiend gg den Zwingherrn - fertig ist die Laube. Mehr Besicherung
hast du bei €-Noten auch nicht.

IMHO ist das ein durchaus kleverer Weg zur Schöpfung weiterer Forderungen
auf Euro und öffnet die Option auf spätere Umwandlung in echtes Geld.
[[top]]

Grüße

Hier steht ja das relevante:
"Angenommen, ein Bürger erhält vom italienischen Staat eine 50 Euro-Gutschrift. Das würde bedeuten, dass er bei der nächsten Steuererklärung – oder auch erst bei einer zukünftigen Steuer (Einkommens- oder Körperschaftssteuer) – 50 Euro weniger zahlen muss. Es wäre jedoch auch möglich, mit diesen Gutschriften zu handeln. Statt sie bis zur Steuererklärung bunkern zu müssen, könnte man damit auch in ein Restaurant gehen und statt Euros mit einer Steuergutschrift für die Pizza bezahlen. Die Pizzeria kann diesen Steuergutschein dann auf die eigene Steuer anrechnen oder an andere Marktteilnehmer weitergeben."

Meine Frage: Was ist jetzt der Unterschied zu Euro? Gibt es beim Euro wirklich so etwas wie "Annahmezwang", was immer mal wieder behauptet wird? Wo ist ein solcher geregelt?


gesamter Thread:

RSS-Feed dieser Diskussion

Werbung