Wohnung von Whistleblower durchsucht,

D-Marker, Donnerstag, 26.04.2018, 21:55 (vor 2190 Tagen)3906 Views

während in der Umgebung fleißig weiter gemessert wird.

Wurde das Baby erstochen oder enthauptet?

https://www.tagesspiegel.de/weltspiegel/messerangriff-in-hamburg-mann-ersticht-ex-partn...

So sahen die ersten Nachrichten aus.

Nun erscheinen weitere, vorsichtig ausgedrückt, Meinungen.

http://www.achgut.com/artikel/die_enthauptung_der_hamburger_justiz

Inzwischen hat sich bereits Danisch der Sache angenommen.

http://www.danisch.de/blog/2018/04/24/ueber-die-pressefreiheit-die-doppelzuengigkeit-vo...

Wobei Danisch mehr auf juristische Fragestellungen der Gesetzeslage reflektiert.


Meine persönliche Meinung ist:

Wenn einem Pressesprecher auf die Frage, ob es sich bei den „erheblichen Schnittverletzungen am Hals“ um eine Enthauptung handelt, nicht klar verneint, dann ist mir klar, dass die Mörder vom Toten vom Friedhof

https://www.welt.de/vermischtes/article174987770/Koblenz-Obdachloser-auf-Friedhof-entha...

nie gefunden werden, es sei denn, die Geheimdienste schaffen es noch, einen deutschen Täter aufzubauen.


Hier noch die Inhalte ausgewählter Links, wir wissen ja, welche Haltbarkeitsdauer hinterfragende Artikel in unserem Rechtsstaat haben.


http://www.achgut.com/artikel/die_enthauptung_der_hamburger_justiz

“ Die Enthauptung der Hamburger Justiz

Polizei und Staatsanwaltschaft in der Hansestadt Hamburg wollen nicht, dass die Öffentlichkeit erfährt, dass das einjährige Baby, das am 14. April zusammen mit seiner 34-jährigen Mutter in einer „Beziehungstat“ (so Polizeisprecher Timo Zill) von seinem Vater, dem aus dem Niger stammenden „Lampedusaflüchtling“ Mourtala Madou auf dem Bahnsteig der U-Bahnstation Jungfernstieg ermordet worden ist, geköpft wurde.

Darum gehen sie nun mit harter Hand gegen diejenigen vor, die sie dafür verantwortlich machen, dass diese Tatsache trotz Abschirmung und Schweigekartell nach außen gedrungen ist: einen christlichen Gospel-Sänger aus Ghana – der den Tatort mit eigenen Augen gesehen und gefilmt hat – und einen Hamburger Blogger, der das von dem jenem auf Facebook gestellte Video auf seinen YouTube-Kanal übertragen hat. Bei beiden wurden am Freitagmorgen Razzien in ihren Wohnräumen durchgeführt und persönliche Gegenstände beschlagnahmt.

„Alles hätte man auch an der Haustüre bekommen und die beschlagnahmten Gegenstände waren sowieso gaga“, so der Blogger Heinrich Kordewiner gegenüber der Achse des Guten. „Ein Uralt-PC von Aldi, ein Billig-Phablet (für meine Blutzucker-Kontrolle, die Stadtrad-App und die Google-Home-App) und eine uralte Aldi-Digitalkamera (mit einem einzigen Foto der dummen Gesichter des versammelten Law Enforcements in dem Moment, als der Schlüsseldienst das Zylinderschloss aufgebohrt hatte).“

Er fügt hinzu: „Davon abgesehen benötigt man fürs Kopieren eines Facebook-Videos nach Youtube nur ein Internet-Cafe oder ein Billigtelefon am anonymen Hotspot der Hochbahn. Alles absurd.“

Kordewiner berichtet, wie er und seine Mitbewohnerin um 6.45 Uhr von einem Trupp von mehreren Staatsanwälten und Polizisten geweckt wurden, die Zutritt zu ihrer Wohnung begehrten. Als dieser ihnen verweigert wurde, verschafften sie sich durch Aufbohren des Türschlosses gewaltsam Zutritt.
Staatsanwalt Ulf Bornemann macht sich verdient

Angeführt worden sei die Gruppe von Staatsanwalt Ulf Bornemann, einem Spezialisten für „Hass und Hetze“. Bornemann war letztes Jahr einer der sehr wenigen Juristen, die keine Bedenken gegen das Netzwerkdurchsetzungsgesetz hatten, sondern die Meinungsberichtigung im Internet emphatisch begrüßten.

Oberstaatsanwältin Nana Frombach von der Pressestelle der Hamburger Staatsanwaltschaft bestätigt auf Anfrage der Achse des Guten die Hausdurchsuchung. Kordewiner sei vorgeworfen worden, „die höchstpersönlichen Lebensbereiche einer Person“ – gemeint ist die von Mourtala Mardou ermordete Frau – „durch Bildaufnahmen verletzt“ zu haben. So steht es auch in dem Durchsuchungsbeschluss des Amtsgerichts Hamburg, der der Achse des Guten vorliegt. Die fragwürdige juristische Basis für die Razzia ist also der 2014 von der großen Koalition (gegen die Stimmen von Grünen und Linken) eingeführte „Papparazi-Paragraph“ (Paragraph 201a).

Im konkreten Fall geht es um Folgendes: Kurz nach dem Doppelmord war ein christlicher Gospelsänger aus Ghana vor Ort, der Filmaufnahmen des Bahnsteigs machte. In dem Video, das er auf Facebook stellte, hört man eine Frau weinen, sieht Polizisten, die Zeugen befragen, und man sieht, anders als in sämtlichen Pressefotos, die allesamt aufgenommen wurden, nachdem der Tatortreiniger dagewesen war, eine riesige Blutlache. An keiner Stelle filmt der Mann die Opfer in Großaufnahme oder zeigt ein Gesicht. Die meiste Zeit richtet er die Kamera auf den Fußboden oder die Gleise neben dem Bahnsteig. Es ist wohl der von ihm gesprochene Kommentar, der die Meinungshüter zum Durchdrehen gebracht hat:

„O my God. It’s unbelievable. [Oh mein Gott. Es ist unglaublich] O Jesus, o Jesus. O Jesus. They cut off the head of the baby [Sie haben dem Baby den Kopf abgeschnitten]. O my God. O Jesus.“

Der Ghanaer ist also nachweislich ein Augenzeuge – und er plaudert aus, was Staatsanwaltschaft und Polizei unter den Teppich kehren wollten. Nicht nur nämlich, dass in den Meldungen der Polizei kein Wort von einem abgeschnittenen Kopf steht, auch Oberstaatsanwältin Frombach will am Telefon die von der Achse des Guten gestellte Frage, ob es stimmt, dass das Baby enthauptet wurde, „nicht kommentieren“.

Lediglich, dass es „schwere Verletzungen am Hals“ erlitten habe, gibt sie zu. Nun wird vielleicht jemand fragen, woher wir wissen, dass der Augenzeuge aus Ghana nicht übertrieben hat? Vom Hamburger Amtsgericht selbst, das zwar die Öffentlichkeit nicht informiert, in dem Durchsuchungsbeschluss aber den Tathergang detailliert beschreibt:
Die Hamburger Staatsanwaltschaft muss meschugge sein

Der „gesondert verfolgte Täter“ (Mourtala Madou) habe „aus Wut wegen der tags zuvor erfolgten Ablehnung des beantragten gemeinsamen Sorgerechts für seine Tochter und um die Kindsmutter zu bestrafen, seiner in einem Kinderbuggy sitzenden einjährigen Tochter in Tötungsabsicht und zur Durchsetzung seiner Macht- und Besitzansprüche mit einem unvermittelt aus seinem mitgeführten Rucksack gezogenen Messer von hinten einen Stich in den Bauch versetzt und ihr anschließend den Hals nahezu vollständig durchtrennt“.

Die Hamburger Staatsanwaltschaft muss meschugge sein: Wenn sie verhindern will, dass bekannt wird, dass Madou das Baby geköpft hat – so wie es u.a. die radikal-muslimische Terrorgruppe Boko Haram in seiner Heimat Niger zu tun pflegt – warum unternimmt sie dann etwas, das nur dazu führen kann, die größtmögliche Aufmerksamkeit darauf zu lenken? Sie führt eine durch und durch illegitime Hausdurchsuchung bei einem unbescholtenen Blogger durch, gleichzeitig steht im Durchsuchungsbefehl, dass der Hals des Kindes „nahezu vollständig durchtrennt“ wurde. Nun haben wir das, was niemand wissen soll, schwarz auf weiß, aus erster Hand, sozusagen mit Brief und Siegel.

Im Telefongespräch mit Oberstaatsanwältin Nana Frombach machte die Achse des Guten darauf aufmerksam, dass an dem Video nichts, aber auch gar nichts justiziabel ist. Man sieht kein Gesicht, man sieht keine Verletzungen. Was man sieht, ist eine Blutlache und die Füße des Opfers – und auch das nur jeweils für wenige Momente. Ihre Antwort: Darüber müsse noch entschieden werden, die Durchsuchung habe aufgrund eines „Anfangsverdachts“ stattgefunden.

Es gibt begründete Zweifel daran, dass Hannah Kütterer-Lang, die Richterin, die den Durchsuchungsbeschluss unterzeichnete, das Video überhaupt gesehen hat. Sonst wäre ihr wohl aufgefallen, dass darin keineswegs „die am Tatort agierenden Ersthelfer bei den lebenserhaltenden Maßnahmen speziell bei der Durchführung der Herz-Rhythmus-Massage zugunsten der in einer ausgedehnten Blutlache auf dem Rücken liegenden schwerstverletzten Kindsmutter über einen Zeitraum von zwei Minuten und 20 Sekunden“ zu sehen sind, sondern fast ausschließlich der Bodenbelag und die Wandpaneele.

Von wenigen Momenten abgesehen, in denen die Kamera aus der Entfernung auf die am Boden liegende Frau schwenkt, ist der Film ein reines Audiozeugnis. Kordewiner weist darauf hin, dass nicht einmal die für das Video angegebene Internetadresse stimmt: „Man sieht ganz klar im Beschluss des Amtsgerichts, dass der Richterin eine kryptische URL des Einzelvideos als Name meines Youtube-Kanals vorgelogen wurde, dabei heißt der Kanal ganz klar User Kordewiner und ich habe alles unter meinem vollen und deutlichen Namen (Heinrich Kordewiner) veröffentlicht, für den das Internet mit Impressen und Anschriften meines Wohnsitzes überquillt. Es gab nie einen Bedarf für eine Beweissicherung und ich habe dem Staatsanwalt und seinem lächerlichen Staatsapparat an der Haustüre auch noch einmal vorgetragen, dass selbstverständlich ICH das Video auf MEINEM Kanal veröffentlicht habe. Wer denn sonst.“
Der Paparazzi-Paragraph als Repressionsmittel

Die Achse des Guten konfrontierte Oberstaatsanwältin Frombach mit diesem schwerwiegenden Einwand: Da Kordewiner gar nicht leugnet, dass er das Video hochgeladen hat, war die Suche nach „Beweismitteln“ völlig überflüssig. Dazu sagte Frombach, dass sie zu „Einzelheiten des laufenden Verfahrens“ „keine Stellung“ beziehe, sie aber „versichern“ könne, „dass ein Richter den Durchsuchungsbeschluss geprüft und genehmigt“ habe. Wie beruhigend.

Die Sache wirft Fragen auf, die alle Journalisten nun gerne geklärt hätten. Wenn jemand von uns mit Fotos oder bewegten Bildern über einen Kriegsschauplatz, ein Katastrophengebiet oder den Schauplatz eines Terroranschlags berichtet, müssen wir dann fürchten, dass Staatsanwalt Bornemann am Tag darauf auch unsere Wohnungstür aufbohrt? Davor hatten viele schon 2014 gewarnt, als die Bundesregierung den „Paparazzi-Paragraphen“ verabschiedete. Der Deutsche Presserat etwa trug „verfassungsrechtliche Bedenken“ vor und warnte vor einer Gefährdung der journalistischen Berichterstattung.

Wenn weder sterbende oder tote Personen noch Personen „in einer hiflosen Lage“ gezeigt werden dürfen, dann hätten einige Fotografen statt des Pulitzer-Preises Besuch von der Polizei bekommen. Nehmen wir Fotos vom Vietnamkrieg: Was ist mit dem „Napalm-Mädchen“ Phan Thi Kim Phuc und der Erschießung des Vietcongoffiziers Nguyen Van Lem? Was ist mit Fotos von RAF-Opfern – hätte man die zeigen dürfen? Den sterbenden Studenten Benno Ohnesorg? Es geht noch weiter. Auch Holocaustleugner wären froh, wenn Fotos von getöteten oder überlebenden Insassen der Vernichtungslager nicht mehr gezeigt werden dürften.

Doch halt! Da ist ja noch Absatz 4 von Paragraph 201a, der besagt, dass das Bildverbot nicht gilt „für Handlungen, die in Wahrnehmung überwiegender berechtigter Interessen erfolgen, namentlich der … Berichterstattung über Vorgänge des Zeitgeschehens oder der Geschichte oder ähnlichen Zwecken dienen.“ Genau das ist bei der Berichterstattung über das Blutbad am Jungfernstieg der Fall. Der Doppelmord hat die Bevölkerung der Stadt erschüttert. Es gibt ein starkes öffentliches Interesse an – vollständiger – Berichterstattung, selbst Zeitungen in Afrika, Indien und Amerika haben berichtet. Und da glaubt Staatsanwalt Bornemann, den Fall so behandeln zu können, als hätte jemand einen Verkehrsunfall gefilmt.
Oberstaatsanwältin Frombach kommt ins Schwimmen

Bei der Frage, was Journalisten überhaupt zeigen dürfen, kommt auch Oberstaatsanwältin Frombach merklich ins Schwimmen. Sie könne, sagt sie am Telefon, nur „konkrete“ Fälle beurteilen, keine, die „in der Zukunft liegen“; wie das rechtlich im Falle des Filmens am Tatort eines Terroranschlags sei, könne sie „nicht sagen“. Es ist also amtlich: Weil Staatsanwälte den „Paparazzi-Paragraphen“ gerne zum Paragraphen zur Zensur der Nachrichten machen würden, gibt es für Journalisten in Deutschland keine Rechtssicherheit. Besser, sie verzichten darauf, Opfer von Gewalttaten auch nur verpixelt oder aus der Ferne zu zeigen. Blogger und Journalisten sollen keine Bilder von den Tatorten der Messermorde veröffentlichen, die in Deutschland alltäglich geworden sind. Wer sich nicht fügt, wird bestraft. Die Hausdurchsuchungen bei Kordewiner und dem Christen aus Ghana sind reine Schikane – und mit Sicherheit illegal.

Ein Wortgefecht mit Staatsanwalt Bornemann, das im Anschluss an den Aufbruch der Wohnungstür stattgefunden habe, gibt Kordewiner gegenüber der Achse des Guten wie folgt wieder:

Ich: “Das durch mich von Facebook nach Youtube kopierte Video greift überhaupt nicht in die Privatsphäre von irgendjemandem ein. Anders als in den Fernsehbildern sieht man keine verpixelten Gesichter, keine Oberkörper und keine Herzdruckmassage zur Wiederbelebung. Es ist die Hamburger Justiz, die für die Scharia-Hinrichtung von Baby und Mutter politisch mitverantwortlich ist, indem sie dem Mörder trotz seiner bekannten Gewalttätigkeiten einen an das Kind geknüpfte Aufenthaltsberechtigung gewährt hat, statt ihn gemäß geltendem Dublin-Recht abzuschieben.”

Staatsanwalt Bornemann: “Aber Herr Kordewiner, Sie sind doch ein gebildeter Mensch. Sie sind doch Humanist! Sie müssen doch einsehen, dass so etwas nicht nicht geht, man sieht doch das Bein des Kindes...“

Ich: “Ja Herr Bornemann, man erkennt einen rosa Strampler, man sieht eine blutdurchtränkte grüne Hose der Mutter! Und eine zwei Meter lange Blutlache! Und eben nicht einen klinisch reinen weißen Jungfernstieg-Bahnsteig, wie ihn die Staatsanwaltschaft allen Zeitungslesern vorlügt.“
Ein Justizskandal, der für Empörung sorgen wird

Just zu der Zeit, als die Gruppe von Staatsanwälten, Experten für Cyberkriminalität des LKA Hamburg und Polizisten (insgesamt fünf Personen, so Kordewiner, seine Mitbewohnerin und ein weiterer Augenzeuge gegenüber der Achse des Guten) Kordewiners Wohnung blockierte, gab es unweit der Wohnung ein weiteres Messerverbrechen. Wenn die Polizei auch solche Taten nicht verhindern kann, und wenn sie auch der nun ermordeten Frau – die zweimal vergeblich die Polizei gerufen und dieser berichtet hatte, dass Madou sie bedrohe – nicht hatte beschützen können, so gibt sie sich doch immerhin alle Mühe, dafür zu sorgen, dass die schrecklichen Einzelheiten der Morde der Öffentlichkeit verborgen bleiben.

Die Hausdurchsuchungen zur Abstrafung von Augenzeugen und Bloggern, die Informationen über ein Ereignis von überwältigendem öffentlichen Interesse liefern, sind ein Justizskandal, der wohl über Deutschland hinaus für Empörung sorgen wird. Hier wurden weitere Grenzen überschritten. Jeder, der sich um die Freiheit der Berichterstattung sorgt, sollte Justizsenator Dr. Till Steffen (Bündnis 90 /Grüne) schreiben und ihn dazu auffordern, seine außer Kontrolle geratenen Zensoren zur Ordnung zu rufen.

PS 1: Das Video vom Jungfernstieg ist mit simplem Googeln immer noch auf YouTube und auf vielen anderen Internetseiten zu sehen. Jeder, der es sieht, wird zustimmen, dass es sehr diskret ist – ganz anders als etwa das Video, das der mutmaßliche Mörder Mourtala Madou am 23. November 2016 hochgeladen hat. Es zeigt einen Mann, der auf ein Starkstromkabel gefallen ist, Feuer gefangen hat und qualvoll stirbt. Wenn Staatsanwalt Bornemann das sieht, könnte Madou am Ende noch Ärger bekommen. Glück für Madou, dass er das Video dort abgelegt hat, wo es kein Staatsanwalt sehen wird: auf seinem völlig öffentlichen Facebook-Account.

PS 2: Richterin Kütterer-Lang, die den Durchsuchungsbefehl unterzeichnet hat, machte schon 2010 mit einem Urteil Schlagzeilen: Damals stellte sie das Verfahren gegen einen mehrfach vorbestraften Mann ein, der einen 19-jährigen Schüler an einer Ampel mit einer Axt und den Worten „Ich schlag dir den Kopf ab!" bedroht hatte. Laut Zeitungsbericht sorgte sie sich um die Zukunft des Angeklagten: „Ihr Bundeszentralregister enthält ja so einige Einträge, aber seit 2007 nur zwei. Sie sind auf einem guten Weg.““

http://www.danisch.de/blog/2018/04/24/ueber-die-pressefreiheit-die-doppelzuengigkeit-vo...

“

Über die Pressefreiheit, die Doppelzüngigkeit von Heiko Maas und einen vielleicht abgeschnittenen Kopf
Hadmut
24.4.2018 22:38

Zwei Beobachtungen vom Tage über Gemeinsamkeiten zwischen Ägypten und Hamburg und die unterschiedliche Bewertung.

Etliche Leser wiesen mich heute auf diesen Artikel bei der Achse des Guten hin. Vor einigen Tagen war durch die Online-Presse gegangen, dass ein aus dem Niger stammender Mann in einem Hamburger S-Bahnhof seine Ex-Frau und deren gemeinsame 1-Jährige Tochter erstochen habe, nachdem man ihm das Sorgerecht entzogen hatte. In manchen Berichten hieß es, er sei zunächst geflohen, habe dann aber selbst die Polizei gerufen, weil er auf der Flucht von drei Männern verfolgt worden war und nun Angst hatte, dass die ihn nun angreifen würden.

Ich hatte mich damals gewundert, weil es in manchen Berichten seltsame Andeutungen gegeben hatte, dass das wohl irgendwie außergewöhnlich gewalttätig und sehr blutig gewesen sein solle, und dass man die Rettungskräfte durch Notfallseelsorger habe betreuen müssen, aber nichts konkretes. Ich hatte abends den Fernseher für eine Nachrichtensendung eingeschaltet, aber zu meiner Verblüffung keine Erwähnung gefunden. Das war vor allem deshalb beachtlich, weil gerade der gestiegene Einsatz von Messern Thema verschiedener Diskussionen war. Neulich wurde ja schon gerüchteweise behauptet, dass ein Mädchen, das von ihrem Ex-Freund erstochen worden war, nicht einfach nur umgebracht worden, sondern ihr regelrecht das Gesicht zerfleischt worden wäre. Ich weiß nicht, ob das stimmt, aber es erinnert an die vielen Säureanschläge auf Frauen von verschmähten Männern, bei denen es immer darum geht, das Gesicht zu entfernen, die Personen körperlich und symbolisch ihrer Identität zu berauben, sie für jeden anderen zu entwerten.

In diesem Artikel werden nun zwei wesentliche Behauptungen aufgestellt:

Das Kind sei enthauptet worden. Auf einem S-Bahnhof in aller Öffentlichkeit. Der Umstand sei aber breit verschwiegen worden.
Ein Gospel-Sänger aus Ghana, der zufällig an diesem Bahnhof war, hatte da irgendwas auf Video aufgenommen, das auf Facebook veröffentlicht, worauf ein Blogger das Video in seinen Youtube-Channel übernommen habe.

Bei beiden habe man am Freitag Wohnungsdurchsuchungen durchgeführt und Gegenstände beschlagnahmt. Geleitet habe das ein für „Hass und Hetze” zuständiger Staatsanwalt.

In dem Video sei zwar nicht viel zu sehen, aber zu hören, wie jemand außer Fassung sagt, dass dem Kind der Kopf abgeschnitten worden sei. Das offenbar habe der Staatsanwaltschaft für Durchsuchungen nach Beweismitteln gereicht, obwohl fraglich sei, was noch zu beweisen sein solle, weil beide ja ihre Namen offen angegeben hätten.

Nun stellte sich für mich die Frage, ob das so überhaupt stimmt. Deshalb habe ich heute bei der Staatsanwaltschaft Hamburg verschiedene Pressefragen gestellt. Und bekam schon nach kurzer Zeit Antwort von eben jener Oberstaatsanwältin Frombach, die auch in dem Achse-Artikel mehrfach erwähnt wird und die eben Pressesprecherin der Hamburger Staatsanwaltschaften ist.

Ich hatte zuerst schlicht gefragt, ob der Achse-Artikel sachlich zutreffen ist. Sie antwortete, dass der Artikel in weiten Teilen unsachlich und tendenziös sei, sie ihn deshalb nicht kommentiere. Dementiert hat sie ihn auch nicht. (Nach der Auffassung, die die Presserechtskammer des Verwaltungsgerichts Berlin in einem anderen Streitfall mir gegenüber äußerte, hätte ich damit meinen Recherchepflichten Genüge getan.)

Ich hatte gefragt, ob der Kopf abgetrennt worden sei. Sie bestätigte, dass das Kind an erheblichen Schnittverletzungen am Hals verstorben sei. Mit Rücksicht auf laufende Ermittlungen und den postmortalen Schutz der Persönlichkeitsrechte des Kleinkindes wolle sie keine weiteren Details geben.

Da es dabei offenbar (und laut Achse-Artikel) um den „Paparazzi-Paragraphen” § 201a StGB geht, fragte ich ob die Staatsanwaltschaft § 201a StGB auch auf Tote anwendet. Der Bundesrat strebt gerade eine Gesetzeserweiterung an, weil § 201a für Tote gerade nicht gilt: https://rsw.beck.de/aktuell/meldung/beschluss-bundesrat-will-gaffervideos-haerter-bestr... Die Antwort war, dass die Staatsanwaltschaft § 201a nicht auf Tote anwende, sondern es hier um die Mutter ginge, die später im Krankenhaus gestorben sei.

(Anmerkung: Man liest sehr häufig, dass Leute nach einer Messerstecherei oder anderen Vorgängen im Krankenhaus verstorben seien. Ein Rettungssanitäter erklärte mir dazu mal, dass das oft nicht stimme und nur ein juristischer Kniff sei. Erstens könne und wolle man sowas am Tatort oder im Rettungswagen in der Hektik nicht letztendlich feststellen, wenn es nicht schon offensichtlich ist. Zweitens will keiner das Risiko eingehen, was falsch zu machen oder sich vorwerfen zu lassen, nicht alles versucht zu haben. Drittens dürften Tote nicht in Rettungswägen transportiert werden und das verursache immer Probleme und Wartezeiten, sie müssten beispielsweise anhalten und ausladen. Das will keiner. Viertens wolle auch keiner Leichen in der Öffentlichkeit rumliegen lassen, weil das dauern kann, bis ein Leichenwagen da ist, die haben ja auch kein Blaulicht. Deshalb würde bei frischen Fällen die formale Prüfung, ob jemand tot ist, immer erst im Krankenhaus durchgeführt, und man deshalb aus rechtlichen Gründen oft erst im Krankenhaus sterben kann, weil dort erst der Tod rechtswirksam festgestellt wird. Wenn es also heißt, dass jemand nach der Einlieferung ins Krankenhaus verstorben ist, sei das nicht so glaubwürdig.)

Meine vierte Frage war, wie man Meinungs- und Pressefreiheit aus Art. 5 GG berücksichtigte. Dazu hieß es:

Die grundgesetzlich geschützte Meinungs- und Pressefreiheit ist bei der Prüfung der Anwendbarkeit des § 201a StGB gemäß Â§ 201a Abs. 4 StGB im Rahmen einer Interessenabwägung im Einzelfall zu berücksichtigen. Diese Prüfung hat im vorliegenden Fall bei vorläufiger Bewertung nicht zur Annahme eines überwiegenden Berichterstattungsinteresses gegenüber den Interessen der schwerstverletzten und hilflosen Geschädigten geführt. Die Ermittlungen dauern jedoch noch an.

Mit schwerstverletzten und hilflosen Geschädigten bezieht sie sich ohne Frage auf die Formulierung des § 201a StGB.

Das halte ich für rechtsfehlerhaft, denn es gibt BGH-Rechtsprechung, wonach in der Abwägung von Persönlichkeitsrechten gegenüber Meinungs- und Pressefreiheit generell die Meinungs- und Pressefreiheit gewinne. (Dazu wird es demnächst mehr von mir hier geben, kann aber noch was dauern.) Außerdem wirkt es auf mich, dass sie sich selbst widerspreche, weil sie sich oben auf die Persönlichkeitsrechte des Kindes bezieht. Ich bin medizinischer Laie und kann das nicht beurteilen, aber aus meinem unzureichenden Wissensstand heraus würde ich vermuten, dass das Abtrennen des Kopfes sofort zum Tod führt.

Sagen wir es so: Ich habe Verständnis dafür, dass die Staatsanwaltschaft, zumal in Ermittlungen, und auch aus Pietät, nichts dazu sagen will. Ich bin ja auch der Meinung, dass man Staatsanwaltschaften in Ruhe ihre Arbeit machen lassen und sie dabei nicht stören soll. Man muss auch nicht immer alles sofort wissen. Und in diesem Falle ist ein Strafverfahren zu erwarten, das wohl öffentlich geführt werden wird.

Ich habe aber – vorbehaltlich des Wissensstandes, noch weiß ich ja fast nichts und vor allem nichts Belegtes – kein Verständnis dafür, dass man da frühmorgens Wohnungen durchsucht und Türen demoliert, denn wir haben in diesem Land nicht nur nebulös formulierte Persönlichkeitsrechte (und Tote haben eben keine Grundrechte mehr, auch wenn das noch so bitter und makaber sein mag), sondern auch eine konkret formulierte Unverletzlichkeit der Wohnung und Pressefreiheit. Das ist ja schon Staatsterror.

Auf mich wirkt das wie ein massiver Einschüchterungsschlag, bei dem man es mit dem Recht nicht so genau nimmt. Die Darstellung der Achse, wonach die Richterin, die das genehmigt hat, die Sache gar nicht geprüft haben kann, deckt sich zumindest voll mit einem Telefonat, dass ich vor 9 Jahren mal mit einem Ermittlungsrichter geführt habe, als ich in der Vorratsdatenspeicherung tätig war, der mir mal seinen Arbeitsalltag erläuterte und mir erklärte, warum er gar nicht wissen und schon gar nicht später erklären kann, was er da genehmigt, dass letztlich der einzige, der weiß, worum es geht, der ermittelnde Polizist ist (es ging damals um Unklarheiten, und zunächst haben sich Richter und Staatsanwaltschaft gegenseitig den schwarzen Peter zugeschoben, bis ich sauer wurde und mal direkt nachgefragt habe. Normalerweise gilt da ein 4-Augen-Prinzip, bei dem der Staatsanwalt beantragen und der Richter genehmigen und beide das vorher prüfen müssen, in der Praxis wissen sie aber beide nicht, worum es geht, und machen 0-Augen-Prinzip.)

Ich will aber auf etwas anderes hinaus.

Dieser § 201a StGB wurde nämlich unlängst erst verschärft, und diese Aktion der Hamburger Justiz beruht auf dieser Verschärfung. Und diese Verschärfung beruhte auf der Sexualstrafrechtsänderung von Heiko Maas von 2014. Siehe dazu diesen und diesen Artikel, und dazu gab es viel Kritik, weil Meinungs- und Pressefreiheit gefährdet würden.

Es ist also so, dass diese Einschränkung der Meinungs- und Pressefreiheit samt Wohnungsdurchsuchung mit Aufbrechen der Tür auf Heiko Maas zurückgeht.

Ausgerechnet heute, also am selben Tag meiner Anfrage, twitterte Heiko Maas (und sein Außenministerium retweetete):

Das muss man sich mal auf der Zunge zergehen lassen. Nochmal weil’s so schön ist:

Wichtiges Signal, das einmal mehr bewusst macht, wie wichtig der internationale Einsatz für Pressefreiheit ist. Weltweit sitzen unzählige Journalisten in Haft, weil sie nichts anderes tun als ihren Job. Das kann nicht sein! Wir müssen für die Freiheit der Presse kämpfen. Überall.

Derselbe Heiko Maas, der durch seine Gesetzesänderung verursacht hat, dass hier Bloggern die Tür aufgebrochen und die Wohnung durchsucht wird, meint, es sei ganz schlimm, wenn Journalisten dafür in Haft säßen, nur weil sie ihren Job täten. Wir müssten für Pressefreiheit kämpfen. Überall.

Gehört Hamburg eigentlich auch zu „Überall”?

Folgt man dem von Maas angegebenen Link, kommt man auf eine Seite mit einer Kampagne für Pressefreiheit in Ägypten.

Die Verhaftung und andauernde Inhaftierung des ägyptischen Fotojournalisten Mahmoud Abu Zeid zeigen, wie schnell der einfache Akt des Fotografierens, zumindest aus Sicht der ägyptischen Behörden, zu einem Verbrechen werden kann. An seinem Fall zeigt sich auch, welches Berufsrisiko JournalistInnen in manchen Teilen der Welt tragen.

„…wie schnell der einfache Akt des Fotografierens zu einem Verbrechen werden kann.”

Der Heiko Maas, der selbst das Gesetz gemacht hat, wonach hier Leute von der Staatsanwaltschaft für das Fotografieren verfolgt werden, heuchelt hier, man müsse sich dagegen einsetzen, dass Fotografieren strafbar ist.

Manchmal frage ich mich, ob der das überhaupt gelesen hat, was er da vorgelegt hat, oder ob der als Strohmann nur blind durchgereicht hat, was andere ihm befohlen haben.
Epilog

Die Wikipedia sagt zu Doppelmoral:

Als Doppelmoral wird ein Normensystem bezeichnet, das gleiches Verhalten ethisch unterschiedlich bewertet, je nachdem, welcher Personengruppe die ausführende Person oder die betroffenen Personen angehören, oder je nachdem, ob diese sich in einer öffentlichen oder privaten Situation innerhalb oder außerhalb einer Sozialgemeinschaft befinden, ohne dass dafür ein sachlicher Grund vorhanden wäre. Die Doppelmoral kann sich dabei explizit in einem moralischen Code niederschlagen, der eine unterschiedliche Wertordnung abbildet, oder implizit im moralischen Empfinden, im Verhalten und in den Werturteilen Einzelner. Entscheidendes Merkmal ist, dass „mit zweierlei Maß“ gemessen wird.

Es wäre zwar ein blöder Sprachwitz, aber selten hat es so gut getroffen zu sagen, dass hier mit zweierlei Maas gemessen wird.

Wer wählt sowas?“

LG
D-Marker

--
https://www.youtube.com/watch?v=LqB2b223mOM


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