Vielleicht ziehen die Angreifer ja noch den CSU-Ausweis

D-Marker, Freitag, 20.04.2018, 13:59 (vor 2197 Tagen) @ CalBaer2110 Views

... so wie man das aus Rechtsstaaten kennt.

Er wuerde noch heute einem Ermittlungsrichter vorgefuehrt, um einen
Haftbefehl zu erwirken. Ihm drohe eine mehrjaehrige Haftstrafe. Das waere
hier in den USA genauso, allerdings traefe das hier jeden Angreifer.


https://www.youtube.com/watch?v=a8xa9wee48E

Dann muss man nicht die Dienste bemühen, sondern kann unauffällig das STGb nutzen. Nicht 130, sondern den Paragraphen (hochgestellte Handfessel; §) davor.

§ 129
Bildung krimineller Vereinigungen

(1) 1Mit Freiheitsstrafe bis zu fünf Jahren oder mit Geldstrafe wird bestraft, wer eine Vereinigung gründet oder sich an einer Vereinigung als Mitglied beteiligt, deren Zweck oder Tätigkeit auf die Begehung von Straftaten gerichtet ist,..

(3) Absatz 1 ist nicht anzuwenden,
1. wenn die Vereinigung eine politische Partei ist, die das Bundesverfassungsgericht nicht für verfassungswidrig erklärt hat...


Tschie, so ist das.

Ob "Goldstücke" deshalb wohl gerade dabei sind, sich in Parteien zu organisieren?

https://www.welt.de/print/die_welt/politik/article147436582/Die-Muslime-werden-Parteien...

https://www.focus.de/politik/deutschland/nach-niederlaendischem-vorbild-migrantenpartei...

Gruß
D-Marker

--
https://www.youtube.com/watch?v=LqB2b223mOM


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