Zweierlei Maß bei der Bewertung von Vorgängen

Socke ⌂, Donnerstag, 19.04.2018, 11:12 (vor 2192 Tagen) @ nereus3521 Views

Die Plattenfirma BMG stellte sich hinter das Album: "Wir nehmen
Künstler und künstlerische Freiheit ernst, und wir sagen unseren
Künstlern nicht, was ihre Texte enthalten sollten und was nicht",
teilte [..] Bertelsmann [..] mit.

Das zeigt natürlich wieder mal die Doppelzüngigkeit, die doppelten Standards bei der Bewertung solcher Vorgänge:
Begehen die üblichen Verdächtigen irgendwelche Grenzüberschreitungen, hier mit menschenverachtenden Texten, geht das in Ordnung und wird akzeptiert. Man will ja schließlich nicht "rechts" sein und die Leute verurteilen.
Kommt aber viel weniger Verwerfliches von irgendeinem Bürgerlichen (ugs. "Rechten"), dann bricht ein Höllensturm los, Leute verlieren ihre Posten, im TV wird über die vermeintliche Grenzüberschreitung diskutiert, man distanziert sich. Zuletzt geschehen bei einem bürgerlichen Autor, der nicht mal seine Meinung kundgetan hatte, sondern nur eine Zustandsbeschreibung der momentanen Realität lieferte. Das war schon zuviel.


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