"WANN begann der Staat ...Forderungen auf Geld als Abgabe zu akzeptieren?"

Silke, Donnerstag, 12.04.2018, 05:57 (vor 2178 Tagen) @ Phoenix53707 Views
bearbeitet von Silke, Donnerstag, 12.04.2018, 06:02

Lieber Phoenix5,

wahrscheinlich erst als er es konnte.
Dafür bedarf es des Zugangs großer Bevölkerungsschichten zu Girokonten, also erst im letzten Jahrhundert.
Sein Dreifachmonopol darf bei allem was er veranstaltet nicht gefährdet bzw. muss optimiert werden.
Richtig gut läuft das ja nur mit einem optimal ausgestalteten Machtkreislauf=größtmögliche Machtzession, die nun gerade ein immer reiferer Staat immer weniger leisten kann weil er mit all den vom @dottore beschriebenen Phänomenen trotz Aufschuldung prodromal in eine Militärdiktatur abkippen muss, wie in unserer EU zu bewundern, um dann auch bald in formloser Gewalt unterzugehen.

- Steuerzahlungen nicht von GB refinanziert werden können.


Warum nicht "können"?


"Hier gibt es nichts zu "refinanzieren". Hier fehlt kein Geld, das zur Finanzierung eines anderen beschafft werden müsste."
@paranoia
Deshalb können GB's keine Steuerzahlungen refinanzieren.
Ein bischen mehr hätte ein Experte bei so einer wichtigen Frage aber schon schreiben können. Schade.

Mein laienhafter Kenntnisstand dazu zur Diskussion gestellt, bzw. für mich aufgeschrieben:

Wenn @Phoenix5 wegen einem erhaltenem Steuerbescheid mit deutlich vermerktem Termin "Bitte zahlen sie bis spätestens..." seine ex Waffengewalt entstandene Steuerschuld tilgen möchte, sollte er das ja "möglichst unbar per Überweisung oder Einzahlung auf ein Konto des Finanzamtes..." tun.
Deine Finanzkasse hat regelmäßig ein Bankkonto bei z.B. einer örtlichen Sparkasse und bei der regionalen Bundesbankfiliale.

Entweder du hast als braver Pürger dein ganzes Geldguthaben oder als pöser Horter möglichst viele Beurkundungen von Geldsummen in Form von Eurobanknoten, Scheidemünzen oder @Hasso's Silberlingen/güldenen Gedenkmünzen unter der Matratze zu liegen (sog. Käsch).
Verwirrung entsteht bei den Begrifflichkeiten weil die Leute ja immer von "Geld haben" sprechen und denken, obwohl sie nur Geld gut haben.
Also @Phoenix5 hat immer nur entweder "Geld gut" oder "Beurkundungen auf Geld", niemals Geld an sich, da dieses nur ein ausschließlich im DGF richtig beschriebenes von der einen Seite betrachtetes "von der Macht akzeptiertes Schuldverhältnis" und von der anderen Seite betrachtet eben ein "Machtderivat" ist - symmetrisch gespiegelt laut @Ashitaka)

Als zahlungspflichtiger Schuldner läßt du im Überweisungsfall eine Buchung mittels "Weisung" an dein kontoführendes Kreditinstitut zu Lasten deines Girokontos an das Institut des Zahlungsempfängers (Gläubiger) durchführen (Überweisung).
Im Einzahlungsfall führst du eine "Einzahlung" (Bareinzahlung) durch.

Im Rahmen des Geschäftsbesorgungsvertrages muss dein Kreditinstitut das korrekt buchen.
Hierbei verändern sich die GB-Guthaben bei deiner GB und bei der Bank des FA, an die überwiesen wird.
Beide müssen hierbei ihre Mindestreseveverpflichtung beachten ("Pflichtguthaben, die Kreditinstitute kraft Gesetzes bei ihrer Zentralbank unterhalten müssen. Sie sind nicht täglich zu halten, sondern innerhalb einer Mindestreserveperiode im Durchschnitt").

Immer wenn eine Überweisung ans Finanzamt geht,
müsste die GB ihr Zentralbank-Buchgeld-Konto um die gleiche Summe füllen*

Nein.
Das Zentralbank-Guthaben der GB muss nur zum Kraft Gesetz festgelegten Zeitpunkt einschließlich Mindestreserve positiv sein (Pflichtguthaben).
Bis dahin ist imho. alles oder zumindest ziemlich viel möglich.

und danach wieder fleißig Bargeld einsammeln, um ihre Pfänder auszulösen
(bzw. sich bei positivem Leitzins weitere Zinsen zu ersparen).

Bei Überweisungen und Einzahlungen werden keine Pfänder abgegeben und ausgelöst.
Das wird alles erst einmal nur gebucht mit Veränderung von:
- GB-Guthaben von Phoenix5 (-) und GB-Guthaben von Finanzkasse (+) und anteilig
- ZB-Guthaben von GB vom Phoenix5 (-) und von GB der Finanzkasse (+).
Müssen zu viele GB-Kunden zum Termin überweisen und kommen zu wenige Einzahlungen rein mindert sich das ZB-Guthaben deiner GB so stark, dass ausgeglichen werden muss weil es eben ein Pflichtguthaben ist.
Die Finanzkasse ist die Einflugschneise der Steuerzahlungen in den Moloch Staat mit seinen drölfzillionen untereinander per Verrechnungs- und GB-konten und nach draußen mit Bankkonten verbundenen Behörden, Abteilungen und was auch immer.
Vater Staat nimmt Steuereinnahmen (neben zig anderen Einnahmequellen z.B. über die Bundesrepublik Deutschland – Finanzagentur GmbH die Schuldenmanagement aus einer Hand betreibt) per Überweisung über GB's ein und zahlt Auszahlungen per Überweisung über GB's aus = kein Refinanzierungsbedarf.

Das wäre
fair und richtig und würde auch aufzeigen, wie es um notenbankfähige
Sicherheiten bei der GB bestellt ist. Es ist anscheinend von Staats wegen
nur nicht gewollt, damit sich das Schulden-auf-Schulden-Karussell (bzw.
Forderungen auf Forderungen) weiterdreht.

Der Staat will das alles genau so (Gesetzgebung), weil das so prima effektiv per EDV funktioniert. Effektiver ist das doch kaum noch organisierbar.

*In diesem Beispiel: Ohne dass die GB das Bargeld tatsächlich von der ZB
bekommt, d.h. de facto so als hätte der Steuerzahler sein Buchgeld für
die Steuer in bar abgehoben. Andere Möglichkeit wäre ein Art Staatskonto
außerhalb des Bankensystems - dann müssten die GB jeden Abfluss von
Buchgeld ohnehin über das Clearing-System mit ZB-Geld ausgleichen. Oder
überhaupt ein Konto des Staates bei der ZB.

Machen sie ja.

- Der Staat sehr wohl "Giral als Steuer akzeptiert", weil es inzwischen
gesetzlich vorgeschriebenes StZM ist und nicht mehr Silber und
Gold.[[zwinker]]


Da sind wir beim Punkt. WANN begann der Staat damit, nicht nur GZ, sondern
auch Forderungen auf GZ als Abgabe zu akzeptieren? War es tatsächlich beim
Übergang vom Goldstandard zum reinen Kreditgeldsystem oder im Zuge der
Digitalisierung? Ich weiß es nicht und wüsste auch nicht, wo ich das
nachlesen kann.

Forderungen auf Geld, nicht Forderungen auf GZ.
FM anrufen? Da sitzen doch lauter Könner wie z.B. Herr Fahrenschon[[freude]]
Antwort siehe oben.
Schließung der Finanzkasse = Einschränkung der baren Begleichung von Steuerschulden.
Geldwäschegesetz = weitere Einschränkung.
Rechtsprechung bezüglich Bareinzahlung in Verbindung mit Geldwäschegesetz:
"Zahlungen an die Finanzbehörden sind gem. § 224 Abs. 1 Satz 1 FGO an die zuständige Kasse zu entrichten. Nach § 224 Abs. 4 Satz 1 AO kann die zuständige Kasse für die Übergabe von Zahlungsmitteln gegen Quittung geschlossen werden. Von dieser Möglichkeit hat der Antragsgegner Gebrauch gemacht (vgl. Schreiben des Finanzministers des Landes Nordrhein-Westfalen vom 26.07.1980 – H 2103 – 2 – II B 3).

Lastschrifteinzug oder Banküberweisung sind für die FÄ viel
kostengünstiger/aufwandsreduzierter zu tätigen als Bargeldeinnahme an
Kassen).


Bargeld bräuchte es nicht. Auch GZ kann als Buchgeld geführt werden.
Siehe ZB-Buchgeld (= Mindestreserve + Bankreserve)

Desterwegen wird ja Bargeld auch abgeschafft. Und jeder Pürger hat nur noch ein Konto, das im kommenden TARGET Instant Payment Settlement (TIPS) laut Carl-Ludwig Thiele, Mitglied des Vorstands der Deutschen Bundesbank, nur noch über RFID oder irgend eine andere Schnittstelle am Smartphone (kann man noch miniaturisieren und mit Augmented-Reality-Schnittstelle versehen - ein Alb-Traum) be- und entlastet wird.
Schöne neue Welt...

Liebe Grüße
Silke


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