Wer hat das Recht auf Recht?

Kosh, Mittwoch, 11.04.2018, 14:24 (vor 2169 Tagen) @ Falkenauge8129 Views

- Natürlich kann der Übergang nur allmählich erfolgen …

Nein, weil Du vorgängig über Nacht auf eine Änderung der gesetzlichen Lage zwingend angewiesen bist:

- … dadurch, dass die Gemeinde, die ein Vorkaufsrecht hat, …

Wer hat das Recht, die Gemeinde mit einem Vorkaufsrecht zu begünstigen?

- … alle zum Verkauf anstehenden Grundstücke - bereinigt von Spekulationsgewinnen …

Wodurch erlangt die Gemeinde das Recht auf Bereinigung von Spekulationsgewinnen?

- Dann könnte man das Erbrecht an Grundstücken (nicht Immobilien) ausschließen …

Wie kommt die Gemeinde in den Genuss der Streichung des Erbrechts?
Immerhin kommt endlich etwas Transparenz in Deine Konjunktive.

- … so dass sie bei Tod des Eigentümers an die Gemeinde fallen.

Wozu soll die Gemeinde überhaupt vom Vorkaufsrecht Gebrauch MACH(T)en, wenn sie mit dem Tod des letzten Eigentümers Alleinerbin aller Grundstücke wird? Diese kalte Enteignung ist doch wesentlich günstiger für die Gemeinde. Andererseits könnte ein Verzicht auf ein Vorkaufsrecht die Handänderungen eskalieren lassen, um dem Tod von Eigentümern zuvor zu kommen, allerdings würde ich kein solches Grundstück bebauen, weil ich je nach (ungewisser) Zukunft nur für die Gemeinde baue.

Eine Frage der PRaxis: Wenn mit dem Tod eines Eigentümers / Besitzers eine baufällige Immobilie frei wird, hat ein neuer Besitzer die Abbruchkosten zu übernehmen oder die Gemeinde, um das Grundstück wieder attraktiv anzubieten? Werden die Abbruchkosten auf die niedrigen Verwaltungskosten aufgeschlagen oder wird das Defizit von der Gemeinde getragen?

> In der Folge steigen natürlich in den Gegenden, wo viele hinziehen, die Wohnkosten.

Denkfehler. Das letztere setzt wieder den Fortbestand des jetzigen Eigentumssystems an Grundstücken voraus.

Ok, in Deinem System bleiben die Verwaltungsgebühren niedrig und die länger werdenden Warteschlangen werden von den Wartenden ebenso stoisch hingenommen. System Trabi, das mit dem Fall der Mauer PRaktisch über Nacht verschwunden ist, weil sich der Homo sapiens damit nicht identifizieren wollte.

Oder die Wartenden einigen sich darauf, in die Höhe zu bauen, weil nicht genügend Grundstücke für alle vorhanden sind, teilen sich dafür die niedrigen Verwaltungsgebühren.

Niemand kommt in Deiner Utopie auf die Idee, freiwillig höhere Verwaltungsgebühren zu zahlen, um in den Genuss einer Vorzugsbehandlung zu kommen. Aber einige tun es unter der Hand, weil die Gemeinde auf öffentliche Gebührenerhöhungen freiwillig verzichtet.

- Auf die Polemik gehe ich nicht ein. Es ist die Frage, wer hier oberflächlich denkt. Egoistische Voreingenommenheit ist ein Erkenntnishindernis.

Dass der Homo sapiens ist wie er ist, ist keine Polemik, sondern eine Tatsache, von der man sagen könnte, dass Du in egoistischer Weise seit Jahren darauf nicht eingehst. In Deiner egoistischen Welt ist niemand anderer der Zwingherr als Du und Deine Gleichgesinnten. Keine Polemik, Tatsache! Nicht dass ihr es nicht versuchen könntet, aber meine Stimme habt ihr nicht, weil ich fest damit rechne, dass ihr Euch nicht mit kalten Enteignungen begnügt. Wenn Du aber eine Mehrheit fändest, würde ich mich als Vollblutdemokrat unterordnen. Bevor Du diese Mehrheit mitsamt zwingenden Rechten hast, würde ich mich dagegen auflehnen.

Die Amis auf Kurs
Grüsse
kosh

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PS: Man tut was man kann und man kann was man tut.


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