Da sind wir beim Punkt, auf den ich hinauswollte

Phoenix5, Dienstag, 10.04.2018, 20:00 (vor 2180 Tagen) @ Silke3882 Views
bearbeitet von unbekannt, Dienstag, 10.04.2018, 20:29

Liebe Silke,

Du wirst hier traditionell ernst genommen und hast das entsprechende
Wissen, und die Fähigkeit und den Willen, es zu vermitteln.

Ich danke für die Rosen.

Ich bin zwar keine Expertin, habe aber zumindest hier gelernt, dass:

- Steuerzahlungen nicht von GB refinanziert werden können.

Warum nicht "können"? Immer wenn eine Überweisung ans Finanzamt geht, müsste die GB ihr Zentralbank-Buchgeld-Konto um die gleiche Summe füllen* und danach wieder fleißig Bargeld einsammeln, um ihre Pfänder auszulösen (bzw. sich bei positivem Leitzins weitere Zinsen zu ersparen). Das wäre fair und richtig und würde auch aufzeigen, wie es um notenbankfähige Sicherheiten bei der GB bestellt ist. Es ist anscheinend von Staats wegen nur nicht gewollt, damit sich das Schulden-auf-Schulden-Karussell (bzw. Forderungen auf Forderungen) weiterdreht.

*In diesem Beispiel: Ohne dass die GB das Bargeld tatsächlich von der ZB bekommt, d.h. de facto so als hätte der Steuerzahler sein Buchgeld für die Steuer in bar abgehoben. Andere Möglichkeit wäre ein Art Staatskonto außerhalb des Bankensystems - dann müssten die GB jeden Abfluss von Buchgeld ohnehin über das Clearing-System mit ZB-Geld ausgleichen. Oder überhaupt ein Konto des Staates bei der ZB.

- "Giral" nur
Forderungen
auf Geld
sind (exakt @FOX-NEWS!)
- GB's kein Geld schöpfen, sondern nur gegen Pfand und
Rückzahlungsverpflichtung Kredit einräumen (deshalb MFI) und den
Privaten im Rahmen des Geschäftsbesorgungsvertrages ein
Geschäftsbankguthaben
einräumen (exakt wie immer @Ashitaka!)
- Der Knackpunkt der Geldschöpfung in dem Repertoire der
geldpolitischen Operationen der ZB zu suchen ist, die allein "als
autorisiertes Institut eines Staates bzw. eines Staatenwährungsbündnisses
(Euroraum)" den GB's gegen Hinterlegung oder Abkauf von Schuldtiteln
Zentralbankguthaben einräumt (exakt
@weissgarnix),
dass per auf Geldträgern aufgetragenen Geldeinheiten (Münze,Schein/Byte)
beurkundet und beziffert wird, damit die Systemelemente bei
der Tilgung ihrer öffentlichen und privaten Schulden systemisch
autorisiert Geldsummen vorzählen können, um bei der Tilgung von
Schulden etwas zu bewirken.
- ZB's keinen Kredit vergeben, sondern nur auf verschiedenen Wegen
ZB-Guthaben einräumen (WPPG, Ankauf von Titeln oder Gold,
„Einzahlung“ durch GB’s).

So ist es.

- Der Staat sehr wohl "Giral als Steuer akzeptiert", weil es inzwischen
gesetzlich vorgeschriebenes StZM ist und nicht mehr Silber und
Gold.[[zwinker]]

Da sind wir beim Punkt. WANN begann der Staat damit, nicht nur GZ, sondern auch Forderungen auf GZ als Abgabe zu akzeptieren? War es tatsächlich beim Übergang vom Goldstandard zum reinen Kreditgeldsystem oder im Zuge der Digitalisierung? Ich weiß es nicht und wüsste auch nicht, wo ich das nachlesen kann.

Oder habe ich da irgendwo Unsinn geschrieben?

Nein, den Rest sehe ich genauso.

Lastschrifteinzug oder Banküberweisung sind für die FÄ viel
kostengünstiger/aufwandsreduzierter zu tätigen als Bargeldeinnahme an
Kassen).

Bargeld bräuchte es nicht. Auch GZ kann als Buchgeld geführt werden. Siehe ZB-Buchgeld (= Mindestreserve + Bankreserve)

Vielen Dank an dich für die großartige Arbeit hier.

Gebe ich gerne zurück.

Korrekturen meiner Überlegungen lese ich mir sehr gern durch und versuche
sie anzunehmen.

Deto.

Beste Grüße
Phoenix5


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