@Ashitaka, @Mephistopheles: Nennen wir es nicht Geld, nennen wir es Zahlungsmittel

Phoenix5, Dienstag, 10.04.2018, 09:39 (vor 2180 Tagen) @ Ashitaka3973 Views

Hallo!


Nehmen wir an du wärst ein vermögender Mann, der überall in der Region hoch angesehen wird und ich will mir von dir Geld leihen. Diene dir dafür auch Sicherheiten an. Du akzeptierst, hast aber so viel Bargeld (gesetzliches Zahlungsmittel) nicht flüssig. Weil du weißt, dass man dir allerorts vertraut, stellst du mir eine Forderung auf Geld aus, eben mit den Versprechen diese auf Sicht einzulösen, d.h. du belastet wiederum dein Vermögen. Ich kann mit dieser Forderung nun bei einem Händler einkaufen gehen. Er akzeptiert den Schuldschein von dir und kann diesen nun einbehalten und seinerseits zur Zahlung verwenden, oder er geht zu dir und verlangt Bares. Im Grunde ist das das Geschäft der Banken. Bei einem Wechsel ist das ja auch nicht anders. Der kann seinerseits zediert und damit als Zahlungsmittel verwenden werden. Auch wenn Geschäftsbanken andere Auflagen zu erfüllen haben und anders ins Machtsystem eingebunden sind, als du als vermögender Privatmann, finde ich es doch interessant, dass der Staat – umgelegt auf unser Beispiel – sozusagen deinen Schuldschein (d.h. bloß eine Forderung) zur Steuerzahlung akzeptiert.

Um mehr ging es mir nicht. Ich wollte hier kein debitistisches Fass aufmachen.

Beste Grüße
Phoenix5


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