Liquiditätsvorteil

Rybezahl, Mittwoch, 21.03.2018, 18:15 (vor 2226 Tagen) @ Nico4968 Views

Was verstehst du unter Liquiditätsvorteil?


Der Begriff „Liquiditätsvorteil“ sollte hier bedeuten, dass Banknoten
‚infallibles‘ Staatsgeld bedeuten, und der Halter keinen Kreditausfall
zu befürchten braucht. Des weiteren, dass die von ihm gehaltenen
Schuldscheine als stets zu akzeptierende Zahlungsmittel gesetzlich
gesichert sind.

So betrachtet sind Banknoten ‚infallibles‘ Staatsgeld, die Frage ist nur, was diese Banknoten (bzw. dessen Ersatz) nach einem Bankrott noch wert sind. 1:10? 1:100? 1:1000? Und da schließt sich die Frage an: wie lange macht das die Bevölkerung mit, bis die Unordnung die Ordnung überwältigt?
Jetzt kurz mal Venezuela anvisieren. Aha... Krypto. Mh.

Dein vorheriger Satz:

Das wäre eine der Voraussetzungen zu einer stationären Wirtschaft

ohne

Wachstums- und Aufschuldungszwang.


Also mit Kredit aber ohne Zins?


Ja, buchhalterisch bedeuten Banknoten nichts anderes, oder erhalten deren
Halter neuerdings einen Zins?

Die Halter von Banknoten erhalten dann keinen Zins, wenn sie tatsächlich (bar) nur Banknoten halten. Die Banknote, die ist doch aber bereits Ausdruck des Zins. Der Zins ist die Abgabe, die wir dafür geben, uns am Leben zu halten. Könnten wir uns nämlich eigenständig am Leben halten, bräuchten wir auch keinen Zins alias Geld. Durch ihre Stetigkeit suggeriert die Banknote lediglich etwas wie Stabilität, Wohlbehagen, Alltäglichkeit. In Wahrheit ändert sich der Preis sekündlich - nur die Banknote, die bleibt gleich.


Buntmalerisch grüßend
Rybezahl.

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Dieses Schreiben wurde elektronisch erstellt und enthält deshalb keine Unterschrift.


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