Interessant: im "ur""demokratischen" England kommt man schon in Abschiebehaft bevor man überhaupt ein "Verbrechen" begangen hat. (mT)

DT, Sonntag, 18.03.2018, 19:20 (vor 2225 Tagen)2374 Views
bearbeitet von unbekannt, Sonntag, 18.03.2018, 19:25

Und das "Verbrechen" besteht im Vorlesen einer Rede im HYDE Park, "Speaker's Corner", von dem wir noch in der Schule gelernt haben daß man dort alles verlesen darf, solange es nicht gegen die Queen geht.

http://www.bento.de/today/lutz-bachmann-an-einreise-nach-grossbritannien-gehindert-2199...

Dann kommt man ins "Detention Centre", eine Abschiebeeinrichtung für "illegal Eingereiste". Seit wann einem deutschen Staatsbürger (auch gleichzeitig EU Bürger) ohne Begehen eines Verbrechens die Einreise in ein anderes EU Land verweigert werden darf, ist mir noch nicht bekannt.

Ist dieser Tag der Startschuß für "Gesinnungsverbrechen"?

Deja vu. Die NWO zeigt ihre häßliche Fratze. Sowas war doch bisher nur von den "bösen bösen Chinesen" bekannt. Oder der Sowjetunion.

Mal sehen, wie lange man noch frei reisen darf, mal sehen, wann man für Gedankenfreiheit auch in D von den politisch korrekten Gutmenschen am Drücker in den Knast gesteckt wird, bevor man den Job verliert, fürs Wahrheit sagen (siehe Uwe Tellkamp, siehe der Volkslehrer).

Alles schon mal dagewesen, die Gedenktafeln zeigen es noch:

[image]

http://www.bg.hd.bw.schule.de/index.php/schueler/j1-j2?id=263

Die Gleichschaltung

"Gleichschaltung" ist ein Begriff der nationalsozialistischen Terminologie und definiert den Prozess der Vereinheitlichung des gesamten gesellschaftlichen und politischen Lebens infolge der Machtergreifung durch die Nationalsozialisten in Deutschland (https://de.m.wikipedia.org/wiki/Gleichschaltung (06.07.2016)).

Nachdem die NSDAP 1933 an die Macht kam, hatten die Verantwortlichen das Ziel, auch den Universitätsalltag an die Vorstellungen ihrer Ideologie anzugleichen. Dies beinhaltete einerseits das „Reinhalten“ und die „Säuberung“ des Lehrkörpers, sodass nur „arische“ und politisch zuverlässige Professoren unterrichteten und forschten. Andererseits sollten nur „arische“ Studenten die Universität besuchen (siehe Der studentische Alltag). Diese Maßnahmen sollten angeblich die Sicherheit und Ordnung im Staat aufrechterhalten.

Inwiefern trat hierdurch im Zuge der Gleichschaltung Forschung und Lehre in den Hintergrund und führte zur Umsetzung des neuen Mottos der Universität „dem deutschen Geist“ statt wie zuvor „dem lebendigen Geist“? Um die Gleichschaltung zu legitimieren erließ die Regierung mehrere Gesetze zum Ausschluss von „nicht-arischen“ und politisch anders denkenden Beamten. Unter diese Kategorie fielen auch die Professoren der Universität Heidelberg. Diese hatte in den Jahren zuvor viele jüdische Gelehrte für die Universität gewinnen können und gerade an der medizinischen und philosophischen Fakultät gab es sehr viele jüdische Professoren, welche den prozentual größten Anteil der von den Gesetzen betroffenen Lehrkräfte ausmachte.


Die rechtliche Grundlage der Gleichschaltungsmaßnahmen
Am 5. April 1933 wurde ein Erlass zur Beurlaubung sämtlicher Juden im öffentlichen Dienst von der Landesregierung Baden verabschiedet. Diese Beurlaubung wurde mit einer „starken Beunruhigung der Öffentlichkeit“ und damit, dass es im Interesse der Juden sei und ihrem Schutz diene, gerechtfertigt.
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Heute heißt es NetzDurchsetzungsGesetz, man ersetze "arisch" durch "multikulturell", "politisch zuverlässig" ersetze man durch "politisch korrekt".


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