@Köpi

Dieter, Sonntag, 11.03.2018, 00:38 (vor 2238 Tagen) @ Köpi2847 Views

Hallo Dieter


Hallo Köpi,

Wenn das Einkommen niedrig genug ist, dann wird man bei der ges.
Krankenkasse aber auch von den Zuzahlungen komplett

befreit.[/b][/i] Das kenne ich

für ein paar Jahre aus eigener Erfahrung als stinknormaler
Pflichtversicherter.


Komplett befreit ohne Zuzahlung werden nur die Goldstücke. (Siehe meinen
oberen Beitrag).
Für alle anderen gilt eine Belastungsgrenze von 2% oder 1% des
Jahreseinkommens bei chronisch kranken:

Die Grenze von 2% (für chronisch Kranke liegt diese Grenze bei 1%)
der Versicherung bezieht sich auf das Jahreseinkommen eines
Hartz-4-Empfängers und beträgt nach heutigem Stand (2017): 12 x 409 Euro
= 4.908 Euro. Freibeträge gibt es dabei nicht. Demnach ist die
Belastungsgrenze bei 98,16 Euro bzw. bei chronisch Kranken bei 49,08 Euro
erreicht.

Das weiß ich. Schließlich hatte ich schon für ein paar Jahre ein Null-Einkommen (bei 1%-Regelung, gesetzl. Krankenkasse) - und da war meine Zuzahlung - Null. Zu dem Zeitpunkt lebte ich von zuvor Erspartem (daher auch keine staatl. Hilfe) in Verbindung mit Verzicht, der mir nicht schwer fällt.
Ich fand das auch absolut ok.
Heute lebe ich aus meiner Sicht in purem Luxus.
Mein Luxus ist die Freiheit, von anderen nicht (befehls- oder sozial)abhängig zu sein (bis auf die selbst gewählte Unfreiheit durch Kompromisse mit meiner Frau), weder psychisch noch materiell, in der festen Überzeugung, daß ich das Leben unabhängig der Randbedingungen nach meinen Prinzipien/Vorstellungen gestalten kann.

Nächtliche Grüße aus Köpenick

Die gebe ich gerne zurück und haue in Kürze auch für die nächsten Monate ab gen Portugal. Dort lebe ich dann ohne Internet, Telefon, Fernseher usw. - und meine Nachbarn dort haben weitaus weniger als ein deutscher HartzIVer - und sind zufrieden, weil sie ein selbstbestimmtes Leben führen mit vielen soz. Kontakten unter gleichen und ungleichen.

Dieter


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