Schutz des Rechtsguts

Pingpong, Freitag, 09.03.2018, 16:18 (vor 2239 Tagen) @ Otto Lidenbrock2092 Views

...ärgerlich sind eher zu geringe Strafen für diverse andere, weil
zufällig deren Vorstrafenregister in Deutschland nicht verfügbar ist.


Anscheinend ist die Frau ja tatsächlich eine Wiederholungstäterin, also
könnte man argumentieren, dass der Staatsgewalt ja gar keine andere
Möglichkeit der Disziplinierung dieser Täterin bleibe. Andererseits finde
ich die Verhängung einer Haftstrafe bei einem "Schaden" in Höhe von 8,99
Euro abzüglich Mehrwertsteuer, auch wenn sie zur Bewährung ausgesetzt
wird, ziemlich überzogen.

Der absolute Betrag, um den es geht, mag selbst zunächst gering erscheinen.
Es geht bei solchen Vorgängen aber eben nicht immer nur um etwaige absolute Schadensbeträge, die gestohlen werden oder um die jmd. betrogen wird - sondern es geht auch vor allem um die Verteidigung der Rechtsordnung und eines Rechtsguts, insbesondere auch vor dem Hintergrund, dass die bisherigen Sanktionen offenbar fruchtlos verlaufen sind.

Und ich möchte mal das Verhalten der verständnisvollen Leute sehen, wenn sie dann selbst z.B. in einem Ladengeschäft vorsätzlich bei der Abrechnung um EUR 8,99,- betrogen werden - kann mir nicht denken, dass das dann allgemein für akzeptabel gehalten würde.


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