Maasregelung und Verfolgung. (mT)

DT, Mittwoch, 07.03.2018, 14:20 (vor 2241 Tagen) @ Socke4119 Views

Ich habe nur Tatsachen geschildert und die Rechtslage, ausgehend von Art. 120 GG, geschildert. Die Besatzer HABEN Vorrang, das gibt das GG so her. JUSTIZMinister Maas sollte das auch wissen, aber genauso die Bürger. Der verlorene Krieg, die Reparationen und das Besatzungsrecht, das ins GG so übernommen wurde, schreiben uns das vor!

Es ist den meisten Bürgern aber einfach nicht bewußt, und daher ist es wichtig, daß ihnen die GELTENDE Rechtslage bewußt wird! Damit sie wissen, daß sie im Joch eingespannt sind und für die Besatzer schuften, während die US Trojaner in Berlin noch nicht mal für Öl im Lager des Jochs sorgen und die Autobahnen so ausbauen, daß die Hamster pünktlich ins Rad kommen.

Dagegen hilft nur abhauen oder passiver Widerstand. Hände mal öfters in den Schoß legen!

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Opa, Papa und Sohn sind im Joch eingespannt und schuften für die Besatzer.


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