Untersuchung obliegt den Datenschutzbehörden
Hallo @Socke,
anders als beim allseits beliebten Juribuster TeleMedienGesetz obliegt dies den Landesdatenschutzbehörden allein. Bußgelder sind also auch nur von dort zu erwarten.
Wie es sich mit Schadensersatz verhält bei Datenschutzversäumnissen, oder gar aktiven Datenhandeln mit personengebundenen Daten, dies werden wir noch sehen..
Gruß,
CenTao