Die in der EU vereinbarte Übergangszeit in dieser Sache ist bald vorbei.

Amos, Sonntag, 04.03.2018, 21:18 (vor 2238 Tagen) @ Albrecht7487 Views

Das Bail-in könnte, je nach den endgültigen Ergebnissen der Verhandlungen zwischen dem Parlament und dem Rat, erst nach einer weiteren Übergangszeit, die sich nach Vorschlag der Kommission bis 2018 erstrecken kann, vollständig in Kraft treten...

So steht es im
Vorschlag für eine Verordnung des Europäischen Parlaments und des Rates zur Festlegung einheitlicher Vorschriften und eines einheitlichen Verfahrens für die Abwicklung von Kreditinstituten und bestimmten Wertpapierfirmen im Rahmen eines einheitlichen Abwicklungsmechanismus und eines einheitlichen Bankenabwicklungsfonds sowie zur Änderung der Verordnung (EU) Nr. 1093/2010 des Europäischen Parlaments und des Rates COM(2013), den ich 2013 im Gelben verlinkt habe.

http://www.umwelt-online.de/PDFBR/2013/0592_2D13.pdf

Es bleibt jedoch auch jetzt nach 5 Jahren nach wie vor dabei, dass 80% der Bevölkerung nichts zu verlieren hat.

Viele Grüße
amos


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