Ein Patent meldet man gewiefterweise so an...

sensortimecom ⌂, Freitag, 02.03.2018, 17:53 (vor 2219 Tagen) @ Orlando4040 Views

... dass man nicht alles offenlegt, sondern nur jenen Teil der Erfindung, der geschützt werden soll. Das geschieht über die Formulierung der Patentansprüche.

Angenommen, Stanley Meyer`s Patent wäre tatsächlich brauchbar und physikalisch umsetzbar (weil kein Perpetuum Mobile), so ist es zwar richtig, dass nach dessen Erlöschen jetzt jedermann das Dings ohne Rechtsfolgen zu fürchten nachbauen kann. Aber in der Praxis hüten sich größere Firmen. Eben weil es bereits ein Patent drauf gibt. Und vor allem dann, wenn es schwer ist es zu verbessern und ein neues Patent drauf zu lukrieren. Praktisch ist es da allemal, wenn der Erfinder nicht mehr am Leben ist (was in diesem Fall ja gegeben ist) und somit nicht mehr imstande ist, sein Wissen erneut patentrechtlich einzubringen...

Merke: Nur ein toter Erfinder ist ein guter Erfinder...


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