Nachdem die ersten beiden Finanzämter einfach mal Umsatzsteuer erhoben haben

Silke, Donnerstag, 01.03.2018, 09:52 (vor 2246 Tagen) @ DT2013 Views
bearbeitet von Silke, Donnerstag, 01.03.2018, 10:12

Lieber DT,

war die BRD-Kryptowelt in Panik verfallen, da intern signalisiert wurde, sich nicht dem EuGH-Urteil zu unterwerfen.
Zum Glück kann man sich ja auf die zuverlässige Umfallerei deutscher Behörden verlassen, die schon erste entsprechende Steuerbescheide rausgereicht haben. BRD ist das Land, in dem das Krypto-Ökosystem am schlechtesten dran ist (Stichwort Meldepflicht von Kryptoaktivitäten wegen Geldwäsche und Spekulationssteuer - ein Witz bei pseudonymen Blockchain-Aktivitäten).
Wer als gewerblicher Händler eingestuft wird, hat keine Haltefristen. Und das Bezahlen einer Ware mit CC wird meines Wissens nach wie vor vom FA so gesehen:
CC->Fiat(=Spekulationsgewinn/verlust seit Anschaffung der „Coins“)->Ware.
Ein Daytrayder sollte unterscheiden, was BaFin und Bundesfinanzministerium absondern, da die einen mit den anderen nichts zu tun haben.
2017 sind um die 726 Millionen Euro in die staatlichen Kassen geflossen.
Nicht viel, aber ausbaufähig.

Interessanter wäre, was mit Einkommen- und Körperschaftssteuer bzw.
Gewerbesteuer ist. Währungsgewinne und -verluste sind normalerweise
diesbezüglich auch steuerbar.

Es wird laut @Ashitaka daran gearbeitet, klarzustellen, wer Gewerbetreibender ist, sein wird und war (Gewinnerzielungsabsicht, Stückzahlen, Blah).
Da kann man eigentlich nur noch hodlen, Steuern zahlen oder seinen Pass abgeben.

Liebe Grüße
Silke

Keine Besatzer weit und breit... Nur Beraternetzwerke.


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