Sanktionen in der Arbeitslosenversicherung

Falkenauge, Samstag, 24.02.2018, 09:57 (vor 2224 Tagen) @ Barbara4343 Views

Sperrzeiten: Immer mehr Sanktionen in der Arbeitslosenversicherung

"Die Arbeitsagenturen verhängten zwischen Januar und Dezember 2017
rund 810.000 Sperrzeiten gegen Empfänger von Arbeitslosengeld I, rund
fünf Prozent mehr als im Vorjahr."

http://www.o-ton-arbeitsmarkt.de/o-ton-news/sperrzeiten-immer-mehr-sanktionen-in-der-ar...

"Versicherungswidrig verhält sich der Arbeitnehmer, wenn er ein laufendes Arbeitsverhältnis ohne wichtigen Grund kündigt, ein Jobangebot oder eine berufliche Eingliederungsmaßnahme, zum Beispiel eine Schulung, ablehnt, eine Maßnahme abbricht, sich nicht ausreichend um eine neue Arbeit bemüht, nicht zu Beratungsterminen oder zu ärztlichen Untersuchungen erscheint (Meldeversäumnis) oder zu spät meldet, dass er arbeitslos werden wird."

Es beginnt hier schon das Sklavensystem, das dann in HartzIV noch gesteigert wird.
Weigert sich ein Arbeitsloser, eine durch das „Jobcenter“ angebotene Arbeit anzunehmen, wird er durch Sanktionen dazu gezwungen. Beim ersten Mal werden ihm die Zahlungen um 30% gekürzt, bei der zweiten Weigerung um 60% und bei jeder weiteren ganz gestrichen. Das heißt, er kann dann auch seine Miete nicht mehr bezahlen, wird obdachlos und muss in seiner existenziellen Not auf der Straße betteln.
Der Mensch wird unter vollkommener Entwürdigung wie ein Sklave unter einen fremden Willen gezwungen. Er wird zur Zwangsarbeit verpflichtet.
Aber das Ausschalten der Freiheit geht noch weiter.
Der "Sozialstaat" ist ein Sklavenhalter.

Da ist eine grundsätzliche Neubesinnung notwendig - die natürlich von den jetzigen Herrschenden nicht zu erwarten ist.


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