Sag das nicht mir sondern den Gesinnungsverfolgern.

SchlauFuchs ⌂, Neuseeland, Samstag, 24.02.2018, 05:01 (vor 2252 Tagen) @ neptun2288 Views

Hi SchlauFuchs,

... angestellt werden könnte.

Wie soll aber zweifelsfrei herausgefunden werden können, im wessen Lesers
Kopf ein solcher Vergleich angestellt wird, wenn dieser sich nicht
(wie z.B. Du) mit einem entsprechenden Kommentar outet?

Danke aber immerhin für die Warnung, sie hilft dabei, der nicht
vorhandene Gedanken- und Meinungsfreiheit eingedenk zu bleiben. <img src=" />

LG neptun

Hi, neptun,

Das Problem ist nicht ob es rational oder wahrscheinlich ist, nicht einmal ob es beabsichtigt ist, sondern ob ein Staatsanwalt darin einen Verstoß sehen will und es mit einem Strafbefehl ahndet. Du glaubst ja nicht was da alles passiert.

Wenn du auf die Zahl von Menschen hinweist die von einer anderen Nation getötet wurden als Reaktion darauf wie viele Menschen durch das Deutsche Reich ums leben kamen, ist das effektiv eine Verharmlosung oder Billigung in deren Augen und hat schon zu Strafbefehlen geführt.

<blockquote>(3) Mit Freiheitsstrafe bis zu fünf Jahren oder mit Geldstrafe wird bestraft, wer eine unter der Herrschaft des Nationalsozialismus begangene Handlung der in § 6 Abs. 1 des Völkerstrafgesetzbuches bezeichneten Art in einer Weise, die geeignet ist, den öffentlichen Frieden zu stören, öffentlich oder in einer Versammlung billigt, leugnet oder verharmlost.</blockquote>

Das ist ein Gummiparagraph. Und der wird willkürlich eingesetzt gegen jene die aufmucken. Alles was die an Beweis brauchen dass der öffentliche Frieden gestört wurde oder gestört werden könnte ist ein einzelner Blockwart der dir ans Bein pissen will und eine Anzeige schreibt.

Ciao SF


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