UBA hat das Gesetz manipuliert, sonst gäbe es die Situation nicht

Martin, Donnerstag, 22.02.2018, 11:49 (vor 2249 Tagen) @ nereus3596 Views

Die Bundesimmissionsschutzverodnung BImSchV wurde so manipuliert, dass die Messstellen näher an Häuserfassaden aufgestellt werden konnten als von der EU-Richtlinie vorgesehen. Die Richtlinie und die Grenzwerte beruhen darauf, dass keine kleinräumigen Verhältnisse gemessen werden, die Messeinlässe unbehindert sind:

"Der Luftstrom um den Messeinlass darf in einem Umkreis von mindestens 270° nicht beeinträchtigt werden, und es dürfen keine Hindernisse vorhanden sein, die den Luftstrom in der Nähe der Probenahmeeinrichtung beeinflussen, d. h. Gebäude, Balkone, Bäume und andere Hindernisse müssen normalerweise einige Meter entfernt sein und die Probenahmestellen für die Luftqualität an der Baufluchtlinie müssen mindestens 0,5 m vom nächsten Gebäude entfernt sein."

Das hat in Berlin wohl jemanden nicht gefallen. Perfide hat man die Umsetzung der Richtlinie in eine deutsche Verordnung so manipuliert 39. BImSchV Teil8,C:

"Der Luftstrom um den Messeinlass darf nicht beeinträchtigt werden, das heißt, bei Probenahmestellen an der Baufluchtlinie soll die Luft in einem Bogen von mindestens 270° oder 180° frei strömen.
Im Umfeld des Messeinlasses dürfen keine Hindernisse vorhanden sein, die den Luftstrom beeinflussen, das heißt, der Messeinlass soll einige Meter von Gebäuden, Balkonen, Bäumen und anderen Hindernissen entfernt sein und Probenahmestellen, die Werte liefern, die für die Luftqualität an der Baufluchtlinie repräsentativ sind, sollen mindestens 0,5 Meter vom nächsten Gebäude entfernt sein.
"

Dies sind für die Messsituation massive Änderungen, auch weil im 270°-Bereich über mehrere Meter keine Hindernisse oder Gebäude den Luftstrom beeinträchtigen sollen. Unsere lokale Messstelle erfüllt die EU-Richtlinie nicht.

Auch wenn man die Stelle am Neckartor anschaut, so stellt man fest, dass 'Baufluchtlinie' dort als hinter der vordersten Gebäudefront interpretiert wurde, womit gegen die Intention der Richtlinie kleinräumige Verhältnisse geschaffen wurden.

Wer also weitere Anzeichen für das Wirken einer Umweltmafia sucht wird hier fündig.

Im Hinblick auf das heutige Gerichtsurteil auch noch eine Anmerkung: Das Stuttgarter Planungsamt wollte bestimmte Maßnahmen nach dem Verhältnismäßigkeitsgrundsatz ausschließen. Dies hat das Gericht verworfen:

"Nach der Rechtsprechung des Europäischen Gerichtshofes könne eine Maßnahme, die der schnellstmöglichen Grenzwerteinhaltung diene,
nicht unter Hinweis auf den Verhältnismäßigkeitsgrundsatz ausgeschlossen werden. Die komplexe Abstimmung der Eigentums-, Berufsund
allgemeinen Handlungsfreiheit mit dem Gesundheitsschutz könne nicht im Rahmen einer behördlichen Verhältnismäßigkeitsprüfung im
Einzelfall erfolgen. Vielmehr bedürfe es hierfür einer gesetzlichen oder untergesetzlichen Konkretisierungsentscheidung, wie sie in Form der
Immissionsgrenzwerte vorliege.
"

Dies steht aber im Widerspruch zu der Richtlinie 2008/50/EG wo dies als Maßnahme berücksichtigt ist:

"3. Informationen über alle Maßnahmen zur Verringerung der Luftverschmutzung, die auf geeigneter lokaler, regionaler oder nationaler Ebene im Hinblick auf die Erreichung der Luftqualitätsziele berücksichtigt wurden, u. a.:
h) gegebenenfalls Maßnahmen zum Schutz der Gesundheit von Kindern bzw. anderen empfindlichen Bevölkerungsgruppen.
"

Nachdem dies in einem Ausschuss des Bundestags festgestellt worden ist, gibt es bei einer Überschreitung der aktuellen Grenzwerte keine Notwendigkeit, Maßnahmen zum Schutz selbst empfindlicher Bevölkerungsgruppen zu unternehmen.

Wundert sich noch jemand, warum die Aufregung nur in Deutschland stattfindet?


gesamter Thread:

RSS-Feed dieser Diskussion

Werbung