Grundsatz von Treu und Glauben, Rückwirkungsverbot und die nationale Sicherheit

Kosh, Donnerstag, 22.02.2018, 11:26 (vor 2248 Tagen) @ WKN0073205 Views

1) Nach dem Grundsatz von Treu und Glauben konntest Du m.M.n. davon ausgehen, dass nach Abnahme Deines Dieselmodells durch den Staat alles mit rechten Dingen zugegangen sein muss. Ergo sollte das Gericht rechtlich keine Anhaltspunkte finden, Dir Fahrverbote und in der Folge eine kalte Enteignung durch Wertverlust aufzuerlegen.

2) Ausserdem stünde einem Rechtsstaat generell das Rückwirkungsverbot gut an, um die Rechtssicherheit zu gewährleisten. Kapital ist ein scheues Reh.

3) Immerhin ist die Dieselfrage auch kein Fall für die nationale Sicherheit.

Aber das ist nur die Meinung eines in diesen Dingen oft idealistisch argumentierenden “Laienrichters”. Wenn in der Realität schon das GG keinen Bestand hat, wieso sollte es bei über- und untergeordneten Rechten anders sein, wenn es das Hystericum erfordert?

Die Amis auf Kurs
Grüsse
kosh

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PS: Man tut was man kann und man kann was man tut.


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