Gibt es diesen "schriftlichen Befehl" auch irgendwo nachzulesen?

FOX-NEWS, fair and balanced, Dienstag, 20.02.2018, 21:09 (vor 2229 Tagen) @ Lechbrucknersepp1708 Views

...und der kleine Polizist, der tagtäglich seine Gesundheit auf den
Straßen für uns riskiert, hat Befehle nicht juristisch zu bewerten.

Au contraire, mon frére! Jeder Beamte ist verpflichtet (auch der kleine Polizist), sich im Falle des Zweifels an der Rechtmäßigkeit eines Befehls diesen von seinem Vorgesetzten rückbestätigen zu lassen (Remonstration).

Regelungen finden sich in § 63 BBG (bis 2009 § 56 BBG) und § 36 BeamtStG, ehemals § 38 BRRG.

Nach den Vorschriften des Beamtenrechts muss der Beamte seine dienstlichen Handlungen auf ihre Rechtmäßigkeit prüfen. Hat er Bedenken gegen die Rechtmäßigkeit einer Weisung, so muss er seinem unmittelbaren Vorgesetzten gegenüber remonstrieren, d. h. gegen die Ausführung der Weisung Einwände erheben. Bestätigt der unmittelbare Vorgesetzte die Anweisung und sind die Bedenken des Beamten nicht ausgeräumt, so muss sich der Beamte an den nächsthöheren Vorgesetzten wenden. Der Beamte hat hier keinen Ermessensspielraum. Bestätigt auch der nächsthöhere Vorgesetzte (der Vorgesetzte des Vorgesetzten des remonstrierenden Beamten) die Anordnung, so muss der Beamte sie ausführen. Diese Gehorsamspflicht trifft den Beamten allerdings dann nicht, wenn er durch die Befolgung der Weisung eine Straftat oder Ordnungswidrigkeit begehen würde.

Grüße

--
[image]
Läuft in Deutschland ...


gesamter Thread:

RSS-Feed dieser Diskussion

Werbung