Was ist zu tun, wenn die verfassungsmäßige Ordnung ausser Kraft gesetzt wurde?
Da in diesem Falle die Regierung (per Rechtsbruch) und das Parlament (durch Unterlassung) die Täter sind:
Sind Justitzbehörden, Polizei oder Bundeswehr aufgefordert, diese verfassungsmäßige Ordnung wieder herzustellen?
Haben die Bürger sich auf den Weg zum Reichstag zu machen, um eine Bürgerfestnahme durchzuführen?
Ich bin da ratlos.
Grüße