Grenzbefehl 2015

Falkenauge, Dienstag, 20.02.2018, 14:01 (vor 2250 Tagen)3209 Views

Das Bundesinnenministerium teilte kürzlich dem Schriftsteller Dr. Frank W. Haubold auf dessen Anfrage mit:

„Herr Minister Dr. de Maizière hat am 13. September 2015 entschieden und dem Präsidenten des Bundespolizeipräsidiums mündlich mitgeteilt, dass Maßnahmen der Zurückweisung an der Grenze mit Bezug auf um Schutz nachsuchende Drittstaatsangehörige derzeit nicht zur Anwendung kommen. Eine schriftliche Anordnung des BMI gibt es nicht. Die Entscheidung wurde im Rahmen der bestehenden Zuständigkeiten innerhalb der Bundesregierung getroffen. Die bisherige Verfahrensweise kommt weiterhin zur Anwendung und ist zeitlich nicht befristet.“

Dr. Haubold machte dies in einem Offenen Brief an Seehofer bekannt, der in „Epoch Times“ am Samstag, 17.2.2018, veröffentlicht wurde.

Damit ist dokumentiert, dass der Innenminister de Maizière (auch „de Misère“ genannt) im Einvernehmen mit der die Richtlinien der Politik bestimmenden Bundeskanzlerin Merkel oder auf ihre Weisung hin die nachgeordnete Grenzpolizei angewiesen hat, dauerhaft gegen das Grundgesetz und die geltenden Gesetze zu verstoßen.
Bundesinnenminister ordnete 2015 mündlich an


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