Merkels SA (ANTIFA) prügelte brutal auf Demonstranten und Polizisten ein – 73 Anzeigen

Vatapitta, Dienstag, 20.02.2018, 12:26 (vor 2229 Tagen) @ Balu2969 Views
bearbeitet von unbekannt, Dienstag, 20.02.2018, 12:55

Moin moin @Balu,

diesmal scheint die Stasi/SA/ANTIFA es übertrieben zu haben.

Quelle - anonymusnews.ru??? Seit wann hat Anonymus eine Verbindung nach Russland?

"Anzeige gegen Grünenpolitiker Ströbele wegen Anstiftung zu Straftaten

Wie schon vor einer Woche in Hamburg auf der „Merkel-muss-weg-Demo“ gab es von verschiedenen, linken und linksextremen Seiten, unter anderem der radikalen ANTIFA massive Versuche, das Grundrecht auf Versammlungsfreiheit und das Demonstrationsrecht Andersdenkender zu torpedieren. Unter anderem kam es zu einer stundenlangen Blockade des Demonstrationszuges durch Linksextremisten, die durch Sitzblockaden, ständige Provokationen usw. den Demonstrationszug verhinderten. Nun heißt es in § 21 des Versammlungsgesetzes (VersG) unmissverständlich:

„Wer in der Absicht, nichtverbotene Versammlungen oder Aufzüge zu verhindern oder zu sprengen oder sonst ihre Durchführung zu vereiteln, Gewalttätigkeiten vornimmt oder androht oder grobe Störungen verursacht, wird mit Freiheitsstrafe bis zu drei Jahren oder mit Geldstrafe bestraft.“
Grobe Störungen wurden auf jeden Fall gleich massenweise verursacht, wenn nicht mehr. Ja, nicht wenige bekundeten ja sogar öffentlich, diese genehmigte Demonstration verhindern oder sprengen zu wollen. Insofern dürften hier gleich reihenweise Straftaten begangen worden sein. Einer der zu solchen Straftaten geradezu aufgerufen, mithin dazu angestiftet hat, war der Grünenpolitiker Hans-Christian Ströbele. Auf Twitter schrieb dieser am Samstag öffentlich:

„Die AfD will heute u.a. durch #kreuzberg marschieren! – Was kann es am trüben Samstag sinnvolleres geben, als diesen rassistischen ‚Marsch der Frauen‘ ab 14 Uhr zu verhindern?“
Ströbele rief aber nicht nur dazu auf, die Demonstration grob zu stören, was bereits eine Straftat nach § 21 VersG in Verbindung mit § 26 StGB (Anstiftung) darstellen würde, nein er ruft sogar dazu auf, diese gänzlich zu verhindern, sprich zu zerstören respektive zu sprengen. Nach § 26 StGB gilt aber: Der Anstifter einer Straftat wird gleich dem Täter selbst bestraft. Auch nahm Ströbele an den Sitzblockaden selbst teil. Er war also nicht nur Anstifter, sondern zugleich auch noch Täter."

Die Strafanzeige stellte der Anwalt, Dr. Christian Stahl, von der Kanzlei REPGOW in Regensburg.

Wenn man die Maus auf die Maske hält erscheint die Info: anonymousnews.ru
Ich bitte Sachkundige um Aufklärung.

Das ändert nichts an den beschriebenen strafbaren Handlungen des "Grünen" Ströbele und nichts an den anscheinend verletzten Polizisten.


Gruß Vatapitta

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Chronisch sind die Schmerzen dann, wenn der Doktor sie nicht heilen kann. http://www.liebscher-bracht.com/


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