Für die Kontrolle der Regierung, ...

Weiner, Sonntag, 18.02.2018, 22:33 (vor 2259 Tagen) @ Falkenauge1643 Views

... werter Falkenauge, ist primär das Parlament zuständig. Expertisen von Staatsrechtlern können hier allenfalls bewußtseinsbildend wirken.

Und wenn die Regierung per Justiz überprüft werden soll (nur wenige Optionen), dann wirst Du sehr schnell sehen, dass die dann entscheidenden Richter plötzlich wieder ganz anders denken.

Es gäbe dann noch den Protest der Bürger mit den Füßen, der aber sinnlos ist, wenn dem nicht mit dem Kopf gründlich vorgearbeitet worden ist. Denn sonst kommt das raus, was nach dem 9.11.1989 mit Deutschland passiert ist: die 'Herrschenden' im Westen haben den Protest der DDR-Bürger und Bürgerinnen nur zum Anlass genommen haben, ihre Einflusszone zu erweitern.

Schließlich gibt dann noch den Fall, dass tatsächlich im Parlament bzw. in den Parlamenten der Länder sich eine Opposition formiert, die eine neue Mehrheit auch zum Regieren darstellen könnte.

Doch wenn das sich abzeichnen sollte - und für den Fall, dass eine solche Mehrheit, den 'wahren Herrschenden' gefährlich werden würde *) -, dann wird das wiederum passieren, was ich in meinem parallelen Beitrag beschrieben habe.

Fast aussichtslos, fürchtet Weiner.


*) In der Regel, weil bequemer, und vor allem wenn ausreichend Zeit zur Verfügung steht, werden die 'wahren Herrschenden' erst versuchen, die sich neu formierende Regierungsmehrheit zu manipulieren und sich gefügig zu machen (U-Boote gibt es nicht nur in den Ozeanen). Ich möchte das aber jetzt nicht am Beispiel der AfD fiktiv durchspielen, sondern lasse gern einem jeden seinen Traum ...


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