Ist eine Strafanzeige gegen Dr. de Maizière geboten?

Dieter, Sonntag, 18.02.2018, 10:38 (vor 2253 Tagen)3520 Views

Auf Anfrage und zur Klarstellung hat das Bundesministerium des Inneren geantwortet:

„Herr Minister Dr. de Maizière hat am 13. September 2015 entschieden und dem Präsidenten des Bundespolizeipräsidiums mündlich mitgeteilt, dass Maßnahmen der Zurückweisung an der Grenze mit Bezug auf um Schutz nachsuchende Drittstaatsangehörige derzeit nicht zur Anwendung kommen. Eine schriftliche Anordnung des BMI gibt es nicht. Die Entscheidung wurde im Rahmen der bestehenden Zuständigkeiten innerhalb der Bundesregierung getroffen. Die bisherige Verfahrensweise kommt weiterhin zur Anwendung und ist zeitlich nicht befristet.“

Findet sich eine unterstützende Presse, die so viel Druck ausübt, daß man sich keine Weisung auf die Staatsanwaltschaft leisten kann zur Vermeidung eines Verfahrens?

Die Info entnommen aus:
http://www.epochtimes.de/politik/deutschland/offener-brief-an-seehofer-nehmen-sie-als-i...

Gruß Dieter


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