Gesellschaftliche Bedingungen

Falkenauge, Sonntag, 11.02.2018, 11:07 (vor 2259 Tagen) @ Dieter2089 Views

Dein Gedanke, daß wirtschaftlicher Erfolg mit entsprechender Wirkung auf
das Vermögen maßgeblich durch gesellschaftliche Einflüsse (Bildung, soz.
Umfeld, Gesetze, Verfügbarkeit von Arbeitnehmern) beeinflußt wird, halte
ich für falsch.

Maßgeblich sind immer pers. Eigenschaften des Individiums, die in einem
vorhandenem Umfeld dem folgen, was ihre individuelle Natur ist.

Das kann die Freude am Unternehmen sein, wobei der finanzielle Erfolg, wie
Du richtig erkannt hast, nicht die treibende Kraft ist, das kann aber auch
Faulheit/Bequemlichkeit sein, mit der Einsicht, daß es toll ist, wenn
andere für einen sorgen.
Reichtum geht nicht zu Lasten anderer, weil es Ausfluß
unterschiedlichster Neigungen und Eigenschaften ist.

Das darf man doch nicht alternativ sehen. Es gilt beides. Die individuellen Eigenschaften sind an gesellschaftliche Bedingungen gebunden. Zu denen gehört hier konkret die gesetzliche Bestimmung über das Eigentum, die nicht differenziert zwischen persönlichem, privatem Gebrauchseigentum, das notwendig ist, und Eigentum an Unternehmenskapital, das nicht dem privaten Gebrauch dient, sondern eine soziale Funktion hat. Da es auch als privates Eigentum behandelt wird, werden zwei negative Folgen gesetzt: Alle Mitarbeiter kommen in eine untergeordnete Stellung, ein Abhängigkeitsverhältnis, das Ausbeutung ermöglicht; und der Gewinn wird alleine von den Eigentümern in die eigene private Tasche geleitet, obwohl er ohne die Mitarbeiter überhaupt nicht in dieser Höhe hätte entstehen können. Der Gewinn wird also im Schutze des Gesetzes geraubt.

Kritisch sehe ich Reichtum eigentlich nur, wenn diejenigen, die es
aufgrund ihrer Eigenschaften erworben haben, vererben - und die Erben nicht
in den Fußstapfen des Erblassers treten, also andere pers. Prioritäten
haben und somit keine Kontinuität in der Motivation des Handels besteht.
Hier wäre es dann richtig, den Reichtum nicht der Gesellschaft im
Allgemeinen zur Verfügung zu stellen, sondern denjenigen (auch Fremden),
die die ursprüngliche Motivation des z.B. unternehm. Handelns weiter
vollziehen.

Ja, volle Zustimmung! Dieser Gedanke zeigt, dass das Eigentum am Unternehmenskapital eben keine private Angelegenheit sein kann.

Gruß
Falkenauge


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