Es hat alles Vor- und Nachteile

mabraton, Samstag, 03.02.2018, 22:58 (vor 2265 Tagen) @ Oblomow3223 Views

Hallo Oblomow!

Ein Mörder, ein Vergewaltiger oder Kinderschänder hat womöglich ein schlechtes Gewissen aufgrund seiner Tat. Er kann sie aber nicht rückgängig machen. Und wenn er lebenslang im Gefängnis sitzt, leidet er immer unter seinen Taten, da sie evtl. aus Affekt geschehen sind. Aber er hat keine Möglichkeit, sich zu entschuldigen oder die Tat anders wieder gut zu machen.

Die Vollstreckung der Todesstrafe erlöst den Verbrecher von seiner Qual.

gez. Mao Zedong


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