Einige Überlegungen dazu

Nico, Samstag, 03.02.2018, 14:48 (vor 2273 Tagen) @ Dieter3986 Views

Hallo Dieter!

Für mich sind das auch sehr interessante Informationen und Überlegungen zu diesem Thema. Ich möchte dazu anmerken, dass wir ja auch noch nicht in einer vollendeten NWO leben müssen, und immer noch Reste von Demokratie vorfinden können. Auch das Wasser ist wohl noch nicht wirklich privatisiert, und auch die Luft zum atmen gibt es noch kostenlos.

Wir können bei dir herauslesen, dass eine weitere Verstaatlichung des Lebensraumes also sicher möglich wäre, ohne dass wir uns deshalb gleich im Kommunismus wiederfinden.

Denn selbstverständlich muss das selbst gebaute
oder erworbene Gebäude persönliches Eigentum bleiben. Nur der Boden

wird

nicht mehr handelbar. Man hat nur ein Nutzungsrecht.


Man kann Bebauung und Boden nicht voneinander trennen. Rein praktisch
laufen alle Bemühungen in dieser Richtung ins Leere. Wenn man mit seinen
Händen ein Haus gebaut hat, dann muß man auch rechtlich in der Lage sein,
dieses Haus seinen Kindern zur Verfügung zu stellen.

Eine sehr ähnliche Problematik besteht aber auch bei Mietobjekten, z.B. zum Wohnen oder gewerblich. Ansonsten finden wir die vom Prinzip her selbe Problematik in allen Bereichen des Lebens.

Übrigens sollten wir lieber davon ausgehen, dass in der bestehenden Realität zumindest meiner Meinung nach ohnehin viel zu viel saniert, und viel zu wenig planiert wird. Die anzustrebende Regel sollte doch eher die sein, dass sich Menschen bereits in jungen Jahren ihr Haus bauen, und nicht erst im hohen alter, wenn sie es endlich finanziell geschafft haben, oder dass sie jetzt endlich erben dürfen. Wenn diese einst einmal jungen Menschen nun wieder aus dieser Welt scheiden, dann sollte das Haus auch endlich abgerissen werden, weil es alt und marode geworden ist.

Ansonsten ist Eigentum an Grund und Boden ohnehin auch heute nur ein
Nutzungsrecht.
Der Staat ist nach wie vor Obereigentümer aller Grundstücke. Er kann
darüber bestimmen wer in welcher Form Grundstücke nutzt. Er vergibt
Rechte und kassiert im Gegenzug Grundsteuern, die jede Gemeinde frei
festlegen kann.
(Es wird z.Zt. berechtigterweise angemahnt, daß die Grundstückswerte und
Gebäudewerte nicht gleichmäßig bewertet werden und somit
Ungerechtigkeiten entstanden sind,

Naja, „Obereigentümer“ ist übrigens eine etwas zweifelhafte Kategorie, aber man weiß zumindest ungefähr, was damit gemeint sein soll. Und übrigens bin ich auch dafür, die Gemeinden zu stärken.

Die große Frage bleibt doch aber, warum die Gemeinden trotzdem bis zur Halskrause in Schulden stecken – vielleicht gibt es da ja noch einen Ober-ober-Eigentümer, von dem wir nur nichts wissen.

in der Form, daß städtische

Grundstücke (bebaut oder unbebaut) tendenziell zu niedrig im Verhältnis
zu ländlichen besteuert werden.)

Was ja auch ein interessanter Punkt ist.

Hinzu kommt die Möglichkeit, wenn Gemeinden ein Interesse an
Grundstücken hat, diese jederzeit bei einem Eigentümerwechsel (Vererbung
ausgeschlossen) in eigenen Besitz und Eigentum zu nehmen durch ihr
generelles Vorkaufsrecht. - und bei best. übergeordnetem Interesse auch zu
enteignen.

Ist doch also wunderbar, und aus meiner Sicht eine sehr interessante Bestätigung meiner Überlegungen. Vielleicht verwirren hier auch nur einige juristische Kategorien noch. Wenn die Gemeinde also Obereigentümer ist, bedeutet dann die Grundsteuer also doch in Wahrheit eine Pacht? Oder wo ist denn sonst wohl Heinsohn‘s „(Ober-)Eigentumsprämie“?

(Vom Vorkaufsrecht haben meines Wissens Gemeinden meistens Gebrauch
gemacht, wenn z.B. die NPD eine Immobilie erwerben wollte.)

Ob das wiederum demokratisch richtig ist, steht auf einem anderen Blatt.

http://www.recht-finanzen.de/contents/1299-wohneigentum-verkaufen-vorkaufsrecht-der-gem...

Ich sehe wirklich keinen Handlungsbedarf.

Vielleicht liegt der Handlungsbedarf zunächst auch wirklich an einer anderen Stelle. Immer gilt es nach den Hauptdeterminanten von Störungen zu suchen, und erst deren Beseitigung stellt den Blick frei auf nachrangige Determinanten. Am Ziel sind wir aber erst, wenn die Öffentliche Ordnung hauptsächlich durch die Nutzung unserer gemeinsamen Ressourcen (also insbesondere Lebensraum, aber auch Bodenschätze) finanziert wird. Davon sind wir aber weit weit entfernt, und wir werden hauptsächlich dafür besteuert, dass wir Wirtschaften, also: Einkommens-, Gewerbe-, Lohn- und Umsatzsteuer. Dieses sind völlig abwegige Bemessungsgrundlagen, von letztlich verbrecherischen Charakter.

Wenn Städte und Gemeinden große Wohnimmobilien-Blöcke, die im städt.
Eigentum stehen, verkaufen, dann doch übrigens deshalb, weil diese
Wohnungen der Allgemeinheit laufend reichlich Verluste machten. Wären sie
eine Goldgrube, hätten wir diese Tendenzen nicht.

Vielleicht nur, weil der Markt so verzerrt ist. Die Hauptdeterminante ist in der Tat zunächst im Geldsystem zu suchen. Wir brauchen wieder eine nationale Währung, u.U. auch mit Unter-Währungen, und die Hoheit über die Notenbank. Staatsschulden können und müssen dadurch entwertet werden, dass sie monetisiert werden (Zahlungsmittel). Wenn der Staat souverän und Schuldenfrei ist, oder während eines dahingehenden Prozesses, wäre nach und nach die Bewirtschaftung der öffentlichen Haushalte nach dem beschriebenen Muster zu forcieren.

Mit dem Mittel des Vorkaufsrechts haben auch Städte wie Müchen oder
Berlin die Möglichkeit sehr direkt einzugreifen.

Hier muss aber immer noch Geld auf den Tisch gelegt werden, nicht wahr? Anders als bei einem auslaufenden Miet- oder Pachtvertrag.

Es ist eine politische
Entscheidung.

Das ist natürlich richtig, und ich bin für Demokratie. [[zwinker]]

Gruß Dieter

[[herz]]

--
... in Wirklichkeit ist ... immer alles ganz anders, als es ... in Wirklichkeit ist ...


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