Nutzungsrecht

Falkenauge, Freitag, 02.02.2018, 15:40 (vor 2246 Tagen) @ Dieter3936 Views

Man kann Bebauung und Boden nicht voneinander trennen. Rein praktisch
laufen alle Bemühungen in dieser Richtung ins Leere. Wenn man mit seinen
Händen ein Haus gebaut hat, dann muß man auch rechtlich in der Lage sein,
dieses Haus seinen Kindern zur Verfügung zu stellen.

Kann man sehr wohl. Wenn man nur Eigentümer des Hauses ist, kann man es auch seinen Kindern zur Verfügung stellen. Die haben in Bezug auf den Boden dann auch nur das Nutungsrecht, nicht aber das Eigentum, das - und dies verlierst Du aus den Augen - eine Monopolstellung einer Minderheit schafft, von der die Mehrheit abhängig und ausbeutbar ist. Das ist doch das zentrale soziale Problem!

Außerdem ist der Boden dann kein Spekulationsobjekt mehr und fällt als hoher Kostenfaktor beim Hausbau und Hauskauf weg. Und jeder hat ein Anrecht darauf, von der Gemeinde ein Grundstück oder Grundstücks-Bruchteil (bei Eigentumswohnungen) zur baulichen Nutzung zur Verfügung gestellt zu bekommen. Damit fällt die Monopolstellung weniger weg.

In einer Übergangszeit wird es sicher auch noch Vermietungen geben, da die ärmere Bevölkerung erst allmählich zu eigenem Wohneigentum kommen wird. Hier kann aber die Gemeinde mit Sozialwohnungen in die Bresche springen, um die Armen nicht dem teuren Wohnungsmarkt auszusetzen.

Gruß
Falkenauge


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