Ich beziehe mich auf den von dir verlinkten Artikel

Ötzi, Dienstag, 23.01.2018, 14:52 (vor 2278 Tagen) @ NST2137 Views
bearbeitet von unbekannt, Dienstag, 23.01.2018, 15:01

Hallo NST,

ich habe auch eine Thai in D geheiratet - also erkläre einem Vogel nicht das fliegen. Meine Ex hatte ich, ebenfalls eine Thai, in Thailand geheiratet, ich kenne die Abläufe genau .Meine Frau ist mit einem Heiratsvisum eingereist.

aus dem Artikel geht aber hervor, dass die Frau mit Touristenvisum nach Deutschland kam, nicht mit Heiratsvisum. Dann hat sie am Nürnberger Standesamt geheiratet hat und wurde nun abgeschoben. Daraus kann man eigentlich nur schließen, dass das Nürnberger Standesamt einen Fehler gemacht hat, es hätte die beiden gar nicht verheiraten dürfen, soweit ich weiß.
Dass die Ausländerbehörde in einem solchen Fall die Umwandlung des Touristenvisums in eine Aufenthaltserlaubnis verweigern kann, finde ich richtig, auch wenn das eine harte Entscheidung ist. Das hätte dem Paar auch vorher klar sein sollen.
Die Beantragung eines neuen Visums zur Familienzusammenführung sollte aber kein Problem sein, wenn die standesamtlich in Deutschland geschlossene Ehe in Kraft bleibt.

Ich bin selbst mit einer Nicht-EU-Ausländerin verheiratet, wir haben das auch alles hinter uns.
Dass die für dich und deine Ex-Frau vor 20 Jahren zuständige Ausländerbehörde Euch übel mitgespielt hat, hat damit nun wirklich nichts zu tun.

Und es ist definitiv nicht so, dass die Ausländerbehörden alleine über die Einreise entscheiden und die Botschaften da nicht mitzusprechen haben. Es ist eher so, dass beide zustimmen müssen. Wir haben für einen Verwandten vor einigen Jahren ein Studentenvisum beantragt und hatten bereits "grünes Licht" von der Ausländerbehörde - die zuständige Mitarbeiterin hatte mir das im Vertrauen gesagt - und die Botschaft hat das Visum trotzdem abgelehnt.

Gruß,

Ötzi


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