So steht es nicht im Gesetz

NST, Südthailand, Dienstag, 23.01.2018, 14:01 (vor 2283 Tagen) @ Ötzi2399 Views
bearbeitet von unbekannt, Dienstag, 23.01.2018, 14:24

Laut dem Artikel ist die Frau mit Touristenvisum eingereist, dann direkt
geheiratet und hiergeblieben. Das geht nicht und ist auch gut so, sonst
hätten wir nämlich in Kürze Unmengen an "Touristen" und
"Partnervermittlungen" für Bakschisch. Anstatt über
Familienzusammenführungen würden wir dann über Scheinhochzeiten
diskutieren.

Hallo,

ich habe auch eine Thai in D geheiratet - also erkläre einem Vogel nicht das fliegen. Meine Ex hatte ich, ebenfalls eine Thai, in Thailand geheiratet, ich kenne die Abläufe genau .Meine Frau ist mit einem Heiratsvisum eingereist. Aber wie bekommt man so ein Heiratsvisum. Ich erkläre den Ablauf. Man geht auf die Botschaft in BKK und beantragt so ein Heiratsvisum. Die Botschaft hat keine Entscheidungsbefugnis, denn sie leitet den Antrag an die zuständige Ausländerbehörde der Gemeinde wo der Ehemann gemeldet ist. Dort wird dann geprüft ob der Mann die Voraussetzungen erfüllt. Falls ja, darf die Botschaft das Visum ausstellen, falls nein, wird es verweigert ohne weitere Begründung.

Wenn man die Ehe auf dem Standesamt schliesst, wird automatisch zuvor die Ausländerbehörde kontaktiert ob überhaupt alle Papiere da sind, z.B Ehefähigkeitszeugnis, Scheidungsurkunde usw. alles mit beglaubigten Übersetzungen, erst dann wird überhaupt ein Termin vergeben.

Also wenn das Ausländeramt nicht zugestimmt hätte, wären sie nicht verheiratet, so einfach ist das. Nachträglich hier einen Formfehler zu reklamieren sage ich jetzt mal, ist klarer Rechtsbruch.

Einer der Hauptgeschädigten ist deutscher Abstammung, also geht jeder Rechtsbruch in Ordnung. Soll er doch klagen. Ich hatte das gleiche Problem mit meiner Ex als ich sie nach D bringen wollte. Die Ausländerbehörde verweigerte ihr das Visum auf Familienzusammenführung - auf die Rechtslage angesprochen wurde mir erwidert, wenn ich in D bin kann ich ja klagen, Visum gibt es nicht, denn ich hatte ja keinen Job. War zuvor 2 Jahre in TH gewesen und wir wollten gemeinsam zurück. Alle nötigen Papiere waren fertig übersetzt und beglaubigt, sogar von der Botschaft selbst. Ich konnte dann mit ihnen verhandeln, mit einem nachgewiesenen Vermögen von 50K DM auf einem deutschen Konto, war das dann plötzlich kein Problem mehr. Das war jetzt vor rund 20 Jahren. Damals schon ein klarer Rechtsbruch, der mir sogar bestätigt wurde.

Ich wurde schon zum Verwörungstheoretiker als es diesen Begriff und dieses Forum noch gar nicht gab, weil ich durch praktische Erlebnisse mit diversen Dingen konfrontiert wurde die es so nicht hätte geben dürfen. Heute sind diese Dinge aber nicht mehr so weit aus dem normalen Alltag entfernt, wie vor 20 Jahren. Damals konnte man diese Dinge gar nicht erzählen, ohne schief angeschaut zu werden.
Gruss

PS: das war damals die Zeit als der Steinewerfer Fischer die ganzen Frauen aus der Ukraine illegal in die Puffs in Bonn importierte. So eine Koksnase führte zu der Zeit auch noch eine grosse Röhre. Hab das nicht vergessen [[zigarre]]

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Jeder arbeitet im Ausmass seines Verstehens für sich selbst und im Ausmass seines Nicht-Verstehens für jene, die mehr verstehen!


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