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Ostfriese, Samstag, 20.01.2018, 12:52 (vor 2259 Tagen) @ NST1638 Views

Hallo NST,

Noch ein Hammer wie ich finde:
Immobilien
sind keine Sicherheit mehr bei der Kreditvergabe
Ich weiss jetzt
nicht seit wann das gilt, aber als ich die Anstalt in 2010 verliess, war
das mit Sicherheit noch nicht so. Da wo ich lebe ist es auch nicht so. Also
was geht dort bei euch eigentlich ab, im ganz normalen Vertragsrecht?

vielleicht wird außerhalb des Forums zunehmend bewusst, dass 'Geld' keine Eigenschaft trägt, sondern, dass das 'Geld' eine vom System verliehene Eigenschaft ist. Es ist ja bekannt, dass die Schuldverhältnisse nicht durch sachliche, konkrete Leistungen erfüllt werden, sondern durch die bestehende Eigenschaft 'Geld', die die maximale Sicherheit für alle Untertanen und Unternehmungen im Wirtschafts- und Haftungsraum darstellt. Beide Eigenschaften – 'Geld' und 'Schuld' – sind vom Machtsystem essentiell abhängig, d.h. von der Vollstreckung in das beliehene Untereigentum. Die Eigenschaft 'Geld' hat wegen der zugrunde liegenden Besicherung (H/S: Abtretung von Anrechten am Eigentum) das stärkste Vertrauen, weil sie durch Gewalt verteidigt wird. Die von der EU vor längerer Zeit durchgesetzten Richtlinien, dass die Kapitaldienstfähigkeit des Kreditnehmers durch Cash Flow über die gesamte Laufzeit des zukünftigen Kredites im Voraus geprüft und für positiv befunden werden muss, zeigt wohl den Wandel in ihren bisherigen Ausfassungen, die sie mangels Signifikanten noch nicht ausformulieren können. Gegenüber sachlichen Pfändern hat 'Geld' die höchste und schnellste Verfügbarkeit.

Deine Geschichte zeigt auch, dass der Obereigentümer immer mit und ohne 'passende' Argumente – z. B. Wohnungsmangel – in das Untereigentum der Untertanen eingreifen kann.

Gruss

Gruß zurück – Ostfriese


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