Ohne Staatsverschuldung zu Konsumzwecken (das ist eine Umschreibung für Beamte lol) kein Staat

Mephistopheles, Samstag, 20.01.2018, 11:11 (vor 2259 Tagen) @ Dieter2485 Views

Hallo Nico,

habe gerade wenig Zeit, nur zur Klarstellung: Aus meiner Sicht müßten
Kapitalgesellschaften verboten werden, aber auch (Staats)verschuldung zu
konsumtiven Zwecken.

Ja, ja, nur leider gibt es ohne diese Staatsverschuldung zu konsumptiven Zwecken überhaupt keinen Staat. Die "konsuptiven Zwecke" sind alles, was nicht investiv ist, also der gesamte Beamtenapparat.
(Ich wundere mich immer wieder, was für ein Blödsinn hier neuerdings unwidersprochen stehen gelassen wird, sorry)

Bei meinem Beispiel müßten natürlich GmbHs und AGs umgewandelt werden
in vollhaftende Personengesellschaften. Fragestellung ging dahingehend, ob
die Arbeiter/Angestellten bereit wären voll haftende Gesellschafter zu
werden. So wie ich die Menschen (Arbeiter/Angestellte) kenne, sind dazu nur
die wenigsten bereit. Dann lieber den jetzigen Status Quo.

Das ist nicht, wie du die Menschen (Arbeiter/Angestellte) kennst, sondern wie du Arbeitslosengeld und Sozialhilfe kennst. Solange es diesen ganzen Sozialklimbim gibt, sind sie natürlich nicht dazu bereit.
Das ist aber nur eine Aussage übder den Sozialstaat, nicht über die Arbeiter und Angestellten.

Sobald es keinen Sozialstaat mehr geben wird, werden die Arbeiter (die Angestellten eher nicht) durchaus bereit sein, voll haftende Gesellschafter zu werden, wie die Geschichte des Bauerntums beweißt. Ein Bauer ist Arbeiter, Unternehmer und voll haftender Gesellschafter in einer Person.. Allerdings werden sie dann umgehend alle zu Warren Buffets mutieren, das heißt, sie investieren nur in Geschäfte, die sie auch verstehen, Das würde natürlich das umgehende Aus für die gesamte High-Tech-Industrie bedeuten würde.

Gruß Mephistopheles


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