Wohnungserbbaurecht: Frage eines Laien.

SevenSamurai, Freitag, 19.01.2018, 17:27 (vor 2286 Tagen) @ NST1960 Views

das Erbbaurecht läuft in rund 40 Jahren aus.

Was bedeutet das?

Wird das Haus in 40 Jahren abgerissen?

Muss man in 40 Jahren ausziehen, auch wenn man dann obdachlos wird?

Bekommt der Alteigentümer (oder die Erben) nach 40 Jahren das Haus? Nur Grund und Boden?

(Bin ein Laie, der weder Haus noch Wohnung noch Grund und Boden besitzt.)

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"Wenn ihr euch fragt, wie es damals passieren konnte:
weil sie damals (...)."
Henryk Broder


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