Wohnungserbbaurecht

NST, Südthailand, Freitag, 19.01.2018, 07:49 (vor 2261 Tagen) @ DT2610 Views

was die Wohnung mit den 82m² ursprünglich (war das 90er Jahre?) gekostet
hatte?
290 kEUR für 84m² in dieser Lage mit Nordrand Englischer Garten und so
nahe an der SBahn sind 3536 €/m², für München fast schon "geschenkt".

Hallo,
also ich würde die Sache anders angehen. Alles Überschlagsrechnungen: Kauferlös z.B 300k Euro - das Erbbaurecht läuft in rund 40 Jahren aus. Ergo entspräche das über diese Zeit einer Mindestmiete von 600 Euro monatlich. Das ist natürlich für diese Lage sehr billig, aber wer das nicht ohne Finanzierung stemmen kann, bezahlt automatisch mehr. Hinzu kommen auch noch diverse Erhaltungskosten über diese 40 Jahre. Der Verkaufspreis dürfte in Zukunft niedriger ausfallen, da die Restlaufzeit des Vertrages mit jedem Jahr zu Buche schlagen wird.

Also für Familie mit Kinder eher ungeeignet, weil im Erbfall nur noch eine geringe Restlaufzeit. Für derzeitige Berufstätige in M sicher akzeptabel bis gut, aber geschenkt ist etwas anderes. Geschenkt heisst für mich, wiederholen ist gestohlen. Das Erbbaurecht bewirkt aber nur befristeter Besitz und kein Eigentum. In D ist das wohl nicht mehr so wichtig, denn viele der Eigentümer haben keine Kinder mehr.
Gruss

--
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Jeder arbeitet im Ausmass seines Verstehens für sich selbst und im Ausmass seines Nicht-Verstehens für jene, die mehr verstehen!


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