Das wird bei Nürnberg 2.0 keine Rolle spielen!

Nico, Dienstag, 16.01.2018, 23:48 (vor 2291 Tagen) @ Socke3132 Views
bearbeitet von unbekannt, Mittwoch, 17.01.2018, 00:18

Es handelt sich im Grunde um Hochverrat.

Einen Strafrechtstatbestand "Hochverrat" gibt es leider in D. nicht mehr.
Ich würde so einen Straftatbestand gerne sehen, um "das Merkle" aburteilen
zu können.
Wenn es so einen Straftatbestand doch noch gibt, bitte ich um Mitteilung.

Ansonsten gibt es noch den Art. 20 (4) GG, welcher zwar schwachsinnig ist¹, anhand dessen aber zumindest festgestellt werden kann, dass sogar Selbstjustiz über dieser Straftat steht.

[[herz]]

¹
Zumindest bedeutet dieser Artikel wohl keinen Schaden, und zum Einen mag sich jemand erst durch diesen Artikel zu entsprechenden Vorgehen berufen fühlen, und zum Anderen benötigen Juristen in jenem besonderen Fall, dass das GG erst wieder neu hergestellt wurde, diese Handhabe, jemanden der dazu beitrug nun auch straffrei zu stellen.

--
... in Wirklichkeit ist ... immer alles ganz anders, als es ... in Wirklichkeit ist ...


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