Chuzpe

Falkenauge, Dienstag, 16.01.2018, 15:42 (vor 2263 Tagen) @ Balu4235 Views

Die rechtsstaatliche Ordnung in der Bundesrepublik ist in diesem Bereich
jedoch seit rund eineinhalb Jahren außer Kraft gesetzt und die illegale
Einreise ins Bundesgebiet wird momentan de facto nicht mehr strafrechtlich
verfolgt.

Von wem außer Kraft gesetzt?
Gab´s eine Gesetzesänderung der Legislative?
Hab ich da was verpasst?

Wenn die brd jetzt kein Rechtsstaat mehr ist, kann man dann noch klagen
oder beklagt werden? Sind Rechtsverdreher und Richter jetzt arbeitslos oder
überflüssig?

Gilt jetzt automatisch wieder das "Recht" des Stärkeren, des thürannen?

Mir sind vor lauter Erstaunen über soviel Chuzpe glatt die
GROSSbuchstaben ausgegangen!!

Ich weiß nicht, wessen Chuzpe Du meinst. Das OLG Koblenz hat nur eine sachliche Feststellung getroffen, die im Grunde eine hochrichterliche Anklage gegen Regierung und Parlament enthält. Dort liegt natürlich die Schuld.

Dann ist natürlich (noch) keine Rede davon, dass der Rechtsstaat insgesamt aufgehoben sei, sondern nur "in diesem Bereich".

Es ist ja das, worauf auch führende Verfassungsrechtler hinweisen: Die grenzenlose Immigrationspolitik der Berliner Globalisten-Kollaborateure ist fortgesetzt verfassungswidrig. Es handelt sich im Grunde um Hochverrat.
Zur Erinnerung:
https://fassadenkratzer.wordpress.com/2016/04/02/globale-planung-der-massenmigration/


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