Die Hochverräter in Berlin

Falkenauge, Montag, 15.01.2018, 11:08 (vor 2292 Tagen) @ nereus5367 Views

Michael Klonovsky macht auf eine interessante Passage in einem Gerichtsurteil aufmerksam:

Aus einem Urteil des OLG Koblenz, 1. Senat für Familiensachen:

"Zwar hat sich der Betroffene durch seine unerlaubte Einreise in die Bundesrepublik nach §§ 95 Abs. 1 Nr. 3, 14 Abs. 1 Nr. 1, 2 AufenthG strafbar gemacht. Denn er kann sich weder auf § 15 Abs. 4 Satz 2 AufenthG noch auf § 95 Abs. 5 AufenthG i.V.m. Art. 31 Abs. 1 GFK berufen. Die rechtsstaatliche Ordnung in der Bundesrepublik ist in diesem Bereich jedoch seit rund eineinhalb Jahren außer Kraft gesetzt und die illegale Einreise ins Bundesgebiet wird momentan de facto nicht mehr strafrechtlich verfolgt."
Das ganze erstaunliche Dokument sozusagen richterlich beglaubigten Landesverrats hier.
https://www.michael-klonovsky.de/acta-diurna

Es ist ja das, worauf auch führende Verfassungsrechtler hinweisen: Die grenzenlose Immigrationspolitik der Berliner Globalisten-Kollaborateure ist fortgesetzt verfassungswidrig. Es handelt sich im Grunde um Hochverrat:

1) Wer es unternimmt, mit Gewalt oder durch Drohung mit Gewalt
1. den Bestand der Bundesrepublik Deutschland zu beeinträchtigen oder
2. die auf dem Grundgesetz der Bundesrepublik Deutschland beruhende verfassungsmäßige Ordnung zu ändern,
wird mit lebenslanger Freiheitsstrafe oder mit Freiheitsstrafe nicht unter zehn Jahren bestraft.
(§ 81 StGB)


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