Das deutsche Staatsbürgerschaftsrecht kannte nie den Begriff "Reichsbürger".

FOX-NEWS, fair and balanced, Donnerstag, 11.01.2018, 17:51 (vor 2268 Tagen) @ Mephistopheles2971 Views

Aha. Die Ausweispflicht gilt also nur für Reichsbürger und ist eine von
vielen Gesetzen des Deutschen Reiches, welche von der Bundesrepublik
übernommen wurden.

Nach RuStAG 1913 gab es Bürger der Reichsstaaten und Reichsangehörige (Herkunft Elsass und Kolonien). Der Begriff Reichsbürger war im Dritten Reich für Staatsangehörige geplant, welche sich besondere Verdienste erworben hätten. Eine Regelung, die nie umgesetzt wurde.

Grüße

--
[image]
Läuft in Deutschland ...


gesamter Thread:

RSS-Feed dieser Diskussion

Werbung