Der deutsche Kinderschutzbund zu Kinderehen auf Fragen der FDP/NRW

Dieter, Mittwoch, 10.01.2018, 17:20 (vor 2269 Tagen)2857 Views
bearbeitet von Dieter, Mittwoch, 10.01.2018, 17:26

http://www.kinderschutzbund-nrw.de/pdf/Stellungnahme%20Kinderehen.pdf

demnach wären Kinderehen unter 14 Jahren generell nicht anzuerkennen, der ältere Partner wegen sex. Mißbrauchs strafrechtlich zu verfolgen.

demnach wären Ehen, wenn einer der Beteiligten zwischen 14 und 16 Jahren ist ebenfalls zu anulieren und der Volljährige ebenfalls wg. sex. Mißbrauchs zu verfolgen.

demnach wären Ehen zwischen 16 und 18 Jahren zu überprüfen von Gerichten, wie derzeit auch schon.

Dies auch mal als Ergänzung zum äußerst verwerflichem Film im Kinderprogramm im Öffentlich-rechtlichem, was Thema hier vor ein paar Tagen war.

Gruß Dieter


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