Kein überzeugendes Argument

Rybezahl, Dienstag, 09.01.2018, 17:22 (vor 2291 Tagen) @ BerndBorchert7572 Views
bearbeitet von unbekannt, Dienstag, 09.01.2018, 17:59

Hallo!

Das ist völlig rechtsunverbindlich.


Klar. Der Vertrag beruht auf Vertrauen, und auf der "Sanktion", dass es,
wenn man nicht oder schlecht liefert, keine weiteren Geschäfte geben wird.

Der Einwand kam mir auch in den Sinn. Allerdings wird damit nicht Handel als solcher begründet, sondern nur die Vermeidung von Handel. Kein gutes Argument für Tauschtheoretiker also.

Denn sich entwickelnde Gemeinschaften entstehen ja nicht durch Handel - der Handel kommt später erst hinzu. Bis dahin müssen Gemeinschaften aus ihrem eigenen Vermögen heraus bestehen, was gleichzeitig der Grund ist, warum es keinen (zwingenden) Handel gibt.

Möglicherweise muss eine Gemeinschaft aus zwingenden Gründen Tauschhandel betreiben (etwa wegen einer Naturkatastrophe), aber dann gibt es wenig Grund, eine Abmachung nicht einzuhalten (da ein solcher Vertrauensbruch nicht vergessen wird, wie du es auch sagst). Die zum Tauschhandel gezwungenen sind also gut beraten, keinen Vertrauensbruch zu begehen.

Du setzt einfach viel zu spät an in deiner Betrachtung, setzt Handelsnotwendigkeiten voraus, wo es gar keine gibt. So, als wäre der Mensch inklusive Teppichverkäufer und Pommesbude in die Welt geplumpst. Wo ist denn die Pommesbude vom Tiger oder vom Wal?


Gruß vom
Rybezahl.

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Dieses Schreiben wurde elektronisch erstellt und enthält deshalb keine Unterschrift.


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